der hiedurch den Bräuern gewährte Vortheil gar kein so grosser wäre, so kann die Section nur die Abweisung beantragen. Ad Punkt II aber kann man ja doch nicht verlangen, daß die Gemeinde auf das Recht der Controle über die Bierausfuhr verzichtet, wo es sich hier um tausende von Gulden handelt. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 556. Die Herren G. R. Leopold Huber und Josef Reder erscheinen wieder im Saale und nehmen ihre Plätze ein. 4. Referent: Sections Obmann Herr Gemeinderath Leopold Huber. Im Jahre 1881 betrug die Biererzeugung in Steyr ... 31028.97 4 Hectol. die Einfuhr betrug ... 18559.5 Hectol. Sa. 49588.07 4 Hectol. Hievon ab die Ausfuhr aus dem Stadtbezirke mit 13951.8 34 Hectol. ergibt eine Consumtion von 35637.39 06 Hectol. um 6573.9 16 Hectoliter mehr als im Jahre 1880 u. um 11056.98 03 Hectoliter mehr als im Jahre 1879. Den Ertrag der Verbrauchsumlage hievon ist zusammen ... 29784 fl 96 xr bleibt nach Abzug der Rückvergütung mit 6990.79 1/2 xr ein Nettoertrag von 22794 fl 17 1/2 xr
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