Ratsprotokoll vom 27. Jänner 1882

Beschlusse enhoben. - Z. 595. II. Section Die Herren G. R. Leopold Huber und Josef Reder entfernen sich. 3. Referent: Sections Obmann Stellvertreter Herr G. R. Jakob Kautsch. Löbliche Gemeinde Vorstehung. - Wie wir aus einer in den hiesigen Lokalblättern publizirten Kundmachung entnehmen, wurde der Gemeinde Steyr die Einhebung einer Umlage von 60 xr von jedem Hektoliter das im Gemeindegebiethe verbrauchten Bieres vom 6. Jänner 1882 an, auf die Dauer von 5 Jahren bewilliget. Die Gefertigten stellen daher an eine löbliche Gemeinde Vorstehung folgendes Ansuchen: I. daß die Einhebung dieser Umlage 3 Monate nachhinein erfolge, wie uns dies auch bei der Verzehrungssteuer gesetzlich gewährleistet ist, und im § 2 des neuen Landesgesetzes vom 29. Dezember 1881 begründet erscheint, nach welchem nicht die Erzeugung, sondern nur das verbrauchte Bier von der Umlage getroffen werden solle.

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