Raths-Protokoll aufgenommen am 27. Jänner 1882 über die diesjährig II. Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr. Gegenwärtig: Der Vorsitzenden Herr Bürgermeister Georg Pointner Die Herren Gemeinderäthe: Breslmayr Franz Mayr Anton Dürrnberger Joh. Nepomuk Mayr Johann Göppl Emil Olbrich Hugo Huber Leopold Peyrl Josef Kautsch Jakob Putz Leopold Klein Wilhelm Reder Josef Landsiedl Anton Redl Johann Schachinger Franz Entschuldigt sind Herr Vice Bürgermeister Gustav Gschaider und die Herren Gemeinderäthe Anton v. Jäger und Mathias Perz. Schriftführer Herr Gemeinde Secretär Fritz Hähnel.
Tagesordnung I. Section 1. Gesuch um Aufnahme in den Gemeinde Verband und Verleihung des Bürgerrechts. 2. Gesuch des Herrn Josef Schweinschwaller um Bewilligung seine auf dem hiesigen Wochenviehmarkte zum Verkaufe bestimmten Pferde in einer Privatstallung einstellen zu dürfen. II. Section 3. Collectiv Eingabe der hiesigen Herren Bräuereibesitzer um Abänderung der jetzigen Einhebung des Gemeindezuschlages und Auflassung der Abstempelung der Lieferscheine im Rathhause. 4. Amtsbericht über die Bier Erzeugung, Ein und Ausfuhr im Jahre 1881 und den Ertrag der diesfälligen Verbrauchsumlage und die dafür anzuweisenden Perzeptionskosten. 5. Amtsbericht über die Spirituosen Einfuhr pro 1881 und den Ertrag der diesfälligen Verbrauchs Umlage und die dafür anzuweisenden Perzeptionskosten. 6. Amtsbericht pcto Wiederausschrei-
bung des hierstädt. Theaters für die Saison 1882/83. 7. Eingabe der Sicherheitswache um Monturspauschale und Amtsbericht hierüber. 8. Protokollar Gesuch des Fräuleins Josefine Heindl um Wieder Uiberlassung des Gewölbes im städt. Neuthorgebäude. 9. Protokoll mit Frau Pauline Lechner pto Kündigung des Gewölbes No. 1 im Bürgerspitale. 10. Gesuch des katholischen Gesellen Vereines in Steyr um Uiberlassung des Turnsaales im Exjesuitengebäude zu einigen Theater Vorstellungen. Beginn der Sitzung um 3 Uhr Nachmittags. Der Herr Vorsitzende konstatirt die Beschlußfähigkeit und erklärt die Sitzung für eröffnet. I. Section Referen: Für den Herrn Sectionsobmann Herr G. R. Wilhelm Klein. 1. (Wird in vertraulichen Sitzung behandelt.) Herr Karl Rosspara Werkmeister
des Objektes I. der oesterr. Waffenfabriks Aktien Gesellschaft in Steyr, 49 Jahre alt, nach Gainfahren Bez. Baden in Nied. Oesterr. zuständig, verheirathet, Vater von 4 Kindern, in guten Verhältnissen und gut beleumundet seit 1867 in Steyr im ununterbrochenen Aufenthalt, hat um die Aufnahme in den hiesigen Gemeindeverband und um die Verleihung des Bürgerrechtes der Stadt Steyr angesucht. Die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath wolle dem Herrn Karl Rosspara die nachgesuchte Aufnahme in den Gemeindeverband und die Verleihung des Bürgerrechtes gegen Erlag der normirten Taxen bewilligen. Wird von den Herren Gemeinderäthen Franz Schachinger, Leopold Putz und Johann Nep. Dürrnberger unterstützt und ohne weiterer Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 530. 2. Wohllöblicher Gemeinderath! Wie notorisch treibe ich einen Pferde-
handel und bringe von Zeit zu Zeit Pferde von nicht unbedeutenden Werthe auch hier in Steyr zum Verkaufe. Als Ausfluß des Gesetzes zur Verhütung von Viehseuchen wurde für Steyr eine sogenannte Marktordnung erlassen, laut welcher die zum Verkaufe kommenden Thiere ausschließlich nur auf dem Seidlfelde ausgestellt und ausgebothen werden sollen und ist für die Benützung dieses Marktplatzes eine Standgebühr zu entrichten. Allein die dermaligen Vorkehrungen auf dem Seidlfelde sind höchst primitiv; sie bestehen lediglich in einigen niederen Barrierestangen. Es befindet sich dort keine Stallung oder gedeckter Raum, welcher die Thiere vorWind und Wetter schützen würden, es befindet sich dort kein Wasser, es befinden sich dort keine Vorrichtungen um die Thiere füttern zu können, kurz und gut es sind keinerlei Anstalten getroffen, welche es zulässig erscheinen liessen, die Marktbesucher zu zwingen, ihre Thiere ausnahmslos und zu jeder
Jahreszeit ausschließlich auf dem Marktplatze am Seidlfelde aufzutreiben. Ein solcher Zwang würde gerade den sanitären Rücksichten, die man für die Marktthiere tragen muß, zuwider laufen, weil insbesondere zu schlechter Jahreszeit das Ausstellen insbesondere von Pferden auf einem freien, dem Winde und Wetter ausgesetzten Platz zu höchst verderblich werden müßte. Die Marktthiere haben gewöhnlich, ehevor, sie auf dem Markte kommen, die Strapazen einer weiten Reise zu bestehen gehabt. Diesem löblichen Gemeinderathe, welcher zum grossen Theile aus Männern zusammen gesetzt ist, welche in oekonomischen Angelegenheiten Erfahrung und ein reifes Urtheil haben, brauche ich nicht erst auseinander zu setzen, daß es im höchsten Grade gesundheitsschädlich und verderblich für Pferde wäre, wenn die löbliche Gemeinde Steyr darauf bestehen würde, daß ich meine Pferde, welche ich hieher zum Verkaufe bringe, zu jeder Jahreszeit
auf dem Seidlfelde von 7 Uhr früh bis 1 Uhr Nachmittags zum Verkaufe ausstelle. Ich wurde bereits einmal wegen Uibertretung der Marktordnung ganz ungebührlicher Weise zu einer Geldstrafe von 10 fl verhalten, weil ich meine Pferde bei dem Gastwirthe Aussermayr in die geeigneten warmen Stallungen einstellte und sie dort zum Verkaufe ausboth. Aussermayers Stallungen sind vorzüglich gehalten so, daß man die Pferde sorgenlos unterbringen kann. Auch in Wien, Linz und Wels bestehen Marktordnungen und dennoch wird kein Anstand erhoben, daß die Händler ihre Thiere in geeignete Privatstallungen einstellen und dort verkaufen. Ich glaube, was in diesen Städten zulässig und was in sanitärer Beziehung vortheilhaft ist, soll auch in Steyr nicht strafbar sein, zumal die Gemeinde keinerlei Haftung übernimmt, wenn mir Pferde wegen mangelhafter Einrichtung des Marktplatzes erkranken oder umstehen. Ich bitte daher der löbliche Gemeinderath wolle mir die Bewilligung ertheilen,
meine Pferde wie bisher bei dem Gastwirthe Aussermayr oder in einem andern geeigneten Gaststalle einzustellen und sie dort zu verkaufen wenigstens in so lange bis auf dem Seidlfelde die nöthigen, für die Gesundheit der Thiere unentbehrlichen Herstellungen gemacht sind. Steyr am 12. Jänner 1882. Josef Schweinschwaller. Hierüber stellt die Section folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath möge dem Ansuchen des Josef Schweinschwaller in dem Sinne Folge geben, daß der Markt Commissär von Seite der Gemeinde ermächtigt werden möge bei schlechter Witterung von Fall zu Fall, nach am Viehmarktplatze vorgenommener thierärztlicher Beschau und nach Entrichtung der Marktgebühr, den Eigenthümern von trächtigen oder besonders empfindlichen Marktvieh die Erlaubis zu geben, dasselbe ausnahmsweise in Privatstallungen einstellen zu dürfen.
Herr G. R. Josef Reder führt aus, daß die jetzigen Pferdehändler beinahe durchwegs edle Pferde oft über 500 fl werth und zumeist Hengste die den Stall gewöhnt sind zu Markt bringen und man nicht verlangen kann, daß man so werthvolle und heiklige Thiere mehrere Stunden im Freien stehen lassen kann, er stelle daher den Antrag: Der löbliche Gemeinderath möge daher beschliessen, es sei den Pferdehändlern gestattet, ihre Pferde auch während den Marktstunden in Privatstallungen einzustellen. Dieser Antrag wird vom 3 Herrn Gemeinderath Franz Breslmayr unterstützt und wünscht er, daß der Antrag auch für die Eigenthümer von sonstigen Marktvieh gelten solle. Die Herren G. R. Leopold Huber und Jakob Kautsch sind ebenfalls für diese Anschauung insbesondere weil wir ja keinen ordentlich eingerichteten Viehmarktplatz haben. Herr G. R. Johann Mayr ist auch dieser Anschauung und frägt weiters den Herrn Vorsitzenden wie es bei den Kroa-
ten gehalten werde, welche ihre an Wagen gespannten und angehängten Pferde an den Markttagen zum Verkauf bringen und gewöhnlich am Stadtplatze ihren Stand haben. Der Herr Vorsitzende erklärt, daß er falls der Antrag des Herrn G. R. Josef Reder zum Beschlusse erhoben würde, er denselben nicht zur Durchführung bringen könnte, und er gezwungen wäre denselben der hohen k. k. Statthalterei vorzulegen, da die Viehmarktordnung von der k. k. Statthalterei genehmigt und sonach nicht eigenmächtig ausser Kraft gesetzt werden könnte, was die Kroaten betreffe so kann man ihren bisher eingenommen Standplatz so bald sie den Pferdehandel als Gewerbe betreiben, schon aus Sicherheitsrücksichten nicht dulden, und müssen sich dieselben auch der Marktordnung fügen. Am Viehmarkte selbst werden während den Marktstunden der Marktkommissär und der Thierarzt zugegen sein und muß unbedingt alles Vieh am Marktplatze erscheinen. Nach der thierärztlichen Beschau und der Entrichtung der Marktgebühr, könne also Marktkommissär im Einvernehmen auf dem Thierarzte, den Eigenthümern des Marktviehes von Fall zu Fall ge-
stattet werden, ihr Vieh auch während den Marktstunden ausnahmsweise in Privatstallungen einzustellen. Herr Referent G. R. Wilhelm Klein beantragt den Sections Antrag in diesem Sinne zu stylisiren, nachdem hiedurch den Wünschen der Viehhändler möglichst entsprechen und die Marktordnung selbst intakt bleibe. Die Marktordnung, welche erst seit kurzer Zeit besteht und im Gemeinderathe seinerzeit Punkt für Punkt berathen worden ist, könne man ja doch nicht ohne weiters abändern. Herr G. R. Josef Reder erklärt sich damit zufrieden, doch müsse darauf gesehen werden, daß der Marktcommissär und der Thierarzt während den Marktstunden am Viehmarktplatze anwesend seien. Hierauf verliest Herr Referent den modificirten Sectionsantrag wie folgt: Der löbliche Gemeinderath möge beschliessen: Der jeweilig als städtischer Marktcommissär abgeordnete Beamte, wird von Seite der Gemeinde Vorstehung ermächtigt, von Fall zu Fall, noch am Viehmarkplatze vorgenommenen
thierärztlichen Beschau und nach Entrichtung der Marktgebühr, den Eigenthümern von Marktvieh im Einvernehmen mit dem Amtsthierarzte, die Erlaubniß zu geben, das Marktvieh ausnahmsweise auch während den Viehmarktstunden in Privatstallungen einstellen zu dürfen. Herr G. R. Josef Peyrl unterstützt diesen Sectionsantrag indem derselbe beiden Partheien Rechnung trage, die Beschau und die Einhebung der Gebühr müßten am Platze vorgenommen, dann könne das Vieh in die Stallungen eingestellt werden. Der Marktcommissär könne ja nicht alle Wirthshausstallungen abgehen. Derselbe müsse am Platze sein um auch für andere Markttreiber die ihr Vieh nicht einstellen wollen zur Amtshandlung bereit zu sein. Hierauf wird der modifizirte Sections Antrag einstimmig zum
Beschlusse enhoben. - Z. 595. II. Section Die Herren G. R. Leopold Huber und Josef Reder entfernen sich. 3. Referent: Sections Obmann Stellvertreter Herr G. R. Jakob Kautsch. Löbliche Gemeinde Vorstehung. - Wie wir aus einer in den hiesigen Lokalblättern publizirten Kundmachung entnehmen, wurde der Gemeinde Steyr die Einhebung einer Umlage von 60 xr von jedem Hektoliter das im Gemeindegebiethe verbrauchten Bieres vom 6. Jänner 1882 an, auf die Dauer von 5 Jahren bewilliget. Die Gefertigten stellen daher an eine löbliche Gemeinde Vorstehung folgendes Ansuchen: I. daß die Einhebung dieser Umlage 3 Monate nachhinein erfolge, wie uns dies auch bei der Verzehrungssteuer gesetzlich gewährleistet ist, und im § 2 des neuen Landesgesetzes vom 29. Dezember 1881 begründet erscheint, nach welchem nicht die Erzeugung, sondern nur das verbrauchte Bier von der Umlage getroffen werden solle.
II. daß die vorläufige Anmeldung des zur Ausfuhr gelangenden Bieres im Rathhause unterbleibe, und der ohnehin beeidete Mauthner zur Controlle und Abstempelung der mitfolgenden Lieferscheine verhalten werden solle. Steyr am 11. Jänner 1882. Franz Jäger. Johann Harratzmüller. Karl v. Jäger. Johann Wöll. Ant. v. Jäger. Die Section beantragt die Abweisung des Gesuches und zwar aus folgenden Gründen: Ad Punkt I. Nachdem nicht sämmtliche Bittsteller die Gewährleistung eines Verzehrungssteuer Kredites seitens des hohen Aerars beansprucht haben und in Folge dessen auch nicht geniessen, daher sich in Folge bei der Verschiedenheit der EinhebungsManipulation mancherlei Schwierigkeiten ergeben würden, welche sich noch dadurch bedeutend vermehren möchten, als auch die auswärtigen Bräuer dasselbe Moratorium verlangen würden, anderseits aber
der hiedurch den Bräuern gewährte Vortheil gar kein so grosser wäre, so kann die Section nur die Abweisung beantragen. Ad Punkt II aber kann man ja doch nicht verlangen, daß die Gemeinde auf das Recht der Controle über die Bierausfuhr verzichtet, wo es sich hier um tausende von Gulden handelt. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 556. Die Herren G. R. Leopold Huber und Josef Reder erscheinen wieder im Saale und nehmen ihre Plätze ein. 4. Referent: Sections Obmann Herr Gemeinderath Leopold Huber. Im Jahre 1881 betrug die Biererzeugung in Steyr ... 31028.97 4 Hectol. die Einfuhr betrug ... 18559.5 Hectol. Sa. 49588.07 4 Hectol. Hievon ab die Ausfuhr aus dem Stadtbezirke mit 13951.8 34 Hectol. ergibt eine Consumtion von 35637.39 06 Hectol. um 6573.9 16 Hectoliter mehr als im Jahre 1880 u. um 11056.98 03 Hectoliter mehr als im Jahre 1879. Den Ertrag der Verbrauchsumlage hievon ist zusammen ... 29784 fl 96 xr bleibt nach Abzug der Rückvergütung mit 6990.79 1/2 xr ein Nettoertrag von 22794 fl 17 1/2 xr
Von diesen Nettoertrag sind die Perceptionskosten mit 475 fl 20 xr den Mauthnern und Schrankenziehern gemäß gemeinderäthlicher Instruktion vom 28. Oktober 1856 als 2 %tige Remuneration zu bewilligen und bleibt sonach als reiner Ertrag der Bierverbrauchsumlage die Summe von 22318 fl 96 1/2 xr um 4222 fl 73 xr mehr als im Jahre 1880 und um 6845 fl 69 xr mehr als im Jahre 1879. Die Section stellt den Antrag diesen Amtsbericht zur Kenntnis zu nehmen und die Auszahlung der Perceptionskosten, an die Einnehmer und Schrankenzieher im Gesammtbetrag pr 475 fl 20 xr zu bewilligen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 942. 5. An Spirituosen werden im Jahre 1881 nach Steyr eingeführt 443 Hectol. Die Verbrauchsumlage hievon ergab 693 fl 43 xr hiezu die Abfindungssumme pr 330 fl gibt
die Summe von ... 1023 fl 43 x hievon als irrthümlich eingehoben ... 9 fl 18 xr bleiben als Erträgnis ... 1014 fl 25 xr Als Perceptionskosten für die Einnehmer und Schrankenzieher entfallen ... 35 fl 44 xr bleiben sonach als Reinerträgnis 978 fl 81 x Die Section beantragt: Der löbliche Gemeinderath möge diesen Amtsbericht zur Kenntnis nehmen und die Auszahlung der Perceptionskosten an die Einnehmer und Schrankenzieher im Gesammtbetrage mit 35 fl 44 xr bewilligen. Herr G. R. Josef Peyrl ist mit den bisherigen Abfindungsbeträgen nicht einverstanden, er findet, daß die betreffenden Partheien durch die Abfindung zu sehr begünstigt und die Gemeinde geschädigt werden. Er wünsche daher eine Erhöhung der Abfindungssummen. Der Herr Vorsitzende erwiedert, daß er gemäß Gemeinderathsbeschlusses vom 25. November 1881 die Abfindung pro 1882 bereits abgeschlossen habe und ergebe
diese ein höheres Erträgnis als in vorigen Jahre. Die Abfindungen sind: Herr Gustav Gschaider mit 90 fl gegen 60 fl im Vorjahre. Herr Johann Michael Peteler mit 80 fl gegen 50 fl in Vorjahre. Herr Josef Demelbauer mit 50 fl gegen 40 fl im Vorjahre. Herr Wolfgang Skala mit 80 fl gegen 70 fl im Vorjahre und die Firma Reiss & Pollatschek mit 140 fl gegen 100 fl im Vorjahre. Herr G. R. Josef Peyrl frägt ob überhaupt von einer Abfindung nicht abgegangen werden, und so wie beim Bier eine Rückvergütung geleistet werden könne, da ja doch die Umänderung von Spiritus in Brantwein einen Verbrauch gleich komme. Der Herr Vorsitzende erwiedert, daß diese Fragen seinerzeit vom löblichen Gemeinderath gründlichst erörtert worden seien. Der hohe Landes Ausschuss habe aber mit Erlass vom 28. April 1881 Z. 4156 erklärt, daß eine Rückvergütung, insoweit die Partheien, das im auszuführenden Brantwein enthaltene,
und bereits besteuerte Quantum Spiritus nachweisen könnten, statthaben müßte. In Folge dieses Erlasses habe dann der löbliche Gemeinderath den theilweisen Abfindungsmodus beschlossen. Herr G. R. Jakob Kautsch erinnert, man habe damals geltend gemacht, daß die Uiberwachungskosten bei einer Rückvergütung für den ausgeführten Brantwein, sehr bedeutende sein würden, in Folge dessen obiger Abfindungsmodus angenommen worden sei. Nachdem der Herr Vorsitzende noch darauf aufmerksam macht, daß die Abfindung nur für ein Jahr also jetzt nur für das Jahr 1883 gelte und man das künftige Jahr wieder neue Bestimmungen treffen könne, wird der Sections Antrag einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. Herr Gemeinderath Jacob Kautsch entfernt sich. 6. Amtsbericht. - Laut des angeschlossenen Vertrages geht der Pacht mit Herrn Julius Köstler hinsichtlich des hierstädt. Theaters für die Saison 1881/82 mit Palmsonntag d. v. 2. April l. Js. zu Ende. Nachdem es üblich ist, daß die Theater
zur Osterzeit für nächste Saison zur Ausschreibung gelangen, beehrt sich das Amt diese Angelegenheit behufs weiterer gefälligen Beschlußfassung hiemit in Anregung zu bringen und einen Entwurf der Conkurs Ausschreibung beizuschliessen. - Steyr am 20. Jänner 1882. Der Secretär Hähnel. Die Section beantragt: Es sei die Verpachtung des städt. Theaters für die Saison 1882/83 sofort in der üblichen Weise auszuschreiben, doch seien vorher in den Pachtbedingnissen folgende Aenderungen vorzunehmen. Im § 7 ist bei der Stelle betreffend die Festloge das Wort unentgeldlich auszulassen. Im § 9 soll es heißen der Theater Director ist verpflichtet die gesammte Gasbeleuchtung und die Speisung der von der Gemeinde beigestellten 22 Stück Öhllampen als Nothbeleuchtung, aus Eigenem zu bestreiten. Die nötigen Reparaturen an den Lampen hat der jeweilige Theater Director ebenfalls aus eigenem
zu bestreiten. Im § 10 soll es heißen: Die Abbrennung von Feuerwerkskörpern ist strengstens untersagt. Bengalisches Licht ist nur gegen Bewilligung seitens der GemeindeVorstehung von Fall zu Fall und unter Uiberwachung seitens des städtischen Ingenieurs gestattet: Die Theater Instruktion (in Ausarbeitung begriffen) ist auf das Genaueste zu befolgen. Zu § 12 kommt der Zusatz: Zu diesem Behufe ist dem städt. Ingenieur eine Permanenz Eintritts Karte auszufertigen. Herr G. R. Josef Reder unterstützt den Sectionsantrag jedoch beantragt er den Zusatz daß im § 16 die Bestimmung bezüglich der zwei Vorstellungen zu Gunsten des Theaterfondes wegbleibe, nachdem dem Theater Director durch die neue Öhlbeleuchtung eine bedeutende neue Last treffe. Herr G. R. Wilhelm Klein unterstützt diesen Antrag. Zu Gunsten des Thea-
terfondes könne ja die Gemeinde, Dilletantenvorstellungen geben lassen, wozu ihr ja auch während der Saison allmonatlich einmal vertragsmässig das Theater zur Verfügung stehe. Der Theater Direktor sei nun auch dadurch belastet, daß die Nothausgänge während der Vorstellung offen sein müssen, daher der Direktor mehr Aufsichtspersonen brauche und bezahlen müße. Der Herr Vorsitzende bringt sonach den Zusatz Antrag des Herrn G. R. Josef Reder zur Abstimmung: Für den Antrag sind 7 Stimmen, gegen den Antrag ebenfalls 7 Stimmen. Der Herr Vorsitzende dirimirt zu Gunsten des Antrages, und begründet dies damit, daß die neue Öhlbeleuchtung den Theater Direktor pr Vorstellung mit 2 fl also pr Monat mit 30 fl bis 40 fl mehr belaste. Hieraufkommt der Sectionsantrag zur Abstimmung und wird derselbe ohne weitere Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 923.
Der Herr Vorsitzende bringt zur Kenntis, daß bereits behufs Verleihung des städtischen Theaters pro 1882/83 ein Gesuch des Herrn Theater Direktors Ferdinand Maier derzeit in Pettau eingelangt sei und frägt ob hierüber berathen oder ob dieses Gesuch nach der Ausschreibung mit den übrigen etwa einlaufenden Gesuchen in Berathung kommen solle. Wird einstimmig letzteres beschlossen. Referent Herr Sections Obmann G. R. Leopold Huber bringt ferner folgendes Gesuch zur Verlesung. - Löblicher Gemeinderath. Als mir im August 1881 der löbl. Gemeinderath das Vertrauen schenkte, und das städtische Theater für die Saison 1881/82 in Pacht gab, wurde im Pachtvertrage als neue Bestimmung aufgenommen, daß der Direktor auch die aus 12 Öhllampen bestehende, neu eingerichtete Nothbeleuchtung zu bestreiten habe. - Ich übernahm diese Verpflichtung, und wäre es mir gewiß auch nicht eingefallen, hieran zu rütteln, wenn nicht aus dem Zusammentreffen der verschiedensten ungünstigen Verhältnisse, so vor allem die schreckliche
Katastrophe in Wien, der Theaterbesuch derart beeinträchtigt worden wäre, daß ich nur mit grossen pecuniären Opfern die heurige Saison mit Ehren zu Ende führen kann. Aus diesem Anlaß erlaubte ich mir vor kurzer Zeit beim löblichen Gemeinderathe bittlich zu werden, daß die neu eingerichtete Noth-Öhlbeleuchtung aus Gemeindemitteln bestritten werde, wobei ich natürlich die im Vertrage bestimmten zwölf Öhllampen und nicht die spätere Vermehrung meinte, da ich zur letzteren ja nie einen Auftrag erhalten habe, vertragsmässig seine Verpflichtung derselben gegenüber hatte, und daher auch nicht darum bittlich geworden bin. Durch den von mir nicht ganz passend gebrauchten Ausdruck neu eingeführte Nothöhlbeleuchtung meinte der löbl. Gemeinderath, mein Gesuch betreffe nicht die zwölf im Vertrage erwähnten Lampen, sondern die nunmehrigen, noch neu dazu angeschafften Lampen, und erledigte in die-
sem Sinne mein Ansuchen, daher ich nach wie vor, die zwölf im Vertrage erwähnten Lampen zu bestreiten habe. Abgesehen von der Unannehmlichkeit der doppelten Öhlverrechnung, glaube ich in Anbetracht der heuer ganz abnorm ungünstigen Verhältnisse mit Nachstehendem keine Fehlbitte zu thun: Ein löblicher Gemeinderath geruhe in Anbetracht obiger Ausführungen für den Rest der heurigen Saison die Bestreitung der gesammten Nothöhlbeleuchtung aus Gemeindemitteln zu übernehmen. Steyr am 25. Jänner 1882. Hochachtungsvoll Julius Köstler. Die Section beantragt dem Ansuchen um Uibernahme der Bestreitung der aus 20 Stück Öhllampen bestehenden Nothbeleuchtung im städtischen Theater, seitens der Gemeinde ausahmsweise Folge zu geben, nachdem die heurige Saison ohnehin nur mehr 2 Monate dauert und der Theater Direktor dieses Jahr mit ganz ausnahmsweisen Schwierigkeiten, zu kämpfen hatte. Die Herren G. R. Johann Redl und Anton Mayr unterstützen den Sections
antrag, worauf derselbe einstimmig zum Beschlusse erhoben wird. - Z. 1228. 7. Die städtischen Sicherheitswachen sind mittelst Eingabe bittlich geworden ihnen statt der bisherigen Monturbeistellung von Seite der Gemeinde, ein jährliches Monturspauschale zu gewähren, da sie glauben sich auf diese Art besser und billiger kleiden zu können. Die Section beantragt die Abweisung des Ansuchens und Gewährung eines Monturs Pauschalbetrages aus dem Grunde, weil zu befürchten ist, daß dann die Wachen weniger rein und nett adjustirt sein möchten. Ferner beantragt die Section es habe das Amt den Ausweis über den nächsten Bedarf an Monturen baldigst in Vorlage zu bringen, damit die Ausschreibung sogleich vollzogen werden kann. Herr G. R. Johann Mayer unterstützt den Sectionsantrag, indem doch bei OffertAusschreibungen stets besser und billiger geliefert werde als sonst umsomehr als im Gemeinderath z. B. der Herr
Gustav Gschaider, gewiß die zuverlässigsten Sachverständigen bezüglich der TuchQualität zugegen seien. Finde sich wirklich ein Geschäftsmann der billiger und besser liefern könne, so stehe ja diesen auch frei zu offeriren. Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 15305. 8. Protokoll aufgenommen bei der Gemeinde Vorstehung Steyr am 16. Jänner 1882 mit Fräulein Josefine Heindl Bäckermeisterin No. 85 Stadt/6 Pfarrgasse welche vorbringt. - Mit Gemeinderaths Sitzungsbeschluß vom 10. Jänner 1879 Z. 39 wurde mir das im städtischen Neuthorgebäude zu ebener Erde rechts befindliche Verkaufslokale vom 1. Mai 1879 auf weitere 3 Jahre d. i. bis 1. Mai 1882 um den Miethzins von jährlich 45 fl in Pacht überlassen. Nachdem das Pachtverhältniß in einigen Monaten erlischt, erlaube ich mir die Bitte, die löbl. Gemeinde Vorstehung wolle mir das oberwähnte Gewölbe um den bisherigen Miethzins von 45 fl auf weitere 5 Jahre überlassen. Josefine Heindl. Zur Beglaubigung Amtmann. Diesem Ansuchen wird über Sections-
antrag ohne Debatte einstimmig Folge gegeben. - Z. 775. 9. Protokoll aufgenommen bei der Gemeinde Vorstehung Steyr am 9. Jänner 1882 mit Frau Pauline Lechner Viktualien Händlerin No. 305 in Wieserfeld, welche vorbringt: Lauf Vertrag vom 6. Dezember 1881 habe ich das Verschleißgewölbe No. 1. beim Bürgerspitale für die Zeit vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1882 um jährlich 135 fl gepachtet, und ist im Punkt 5 des Vertrages eine vierteljährige Aufkündung bedungen. Nachdem das Geschäft sehr schlecht geht, und ich von dem Ertrage den Zins nicht bestreiten könnte, so lege ich mein Gewerbe zurück, künde hiemit den Pacht für das Gewölbe vierteljährig mit der Bitte auf, daß diesfalls wegen anderweitiger Vermiethung vom 1. April d. Js. angefangen das Erforderliche verfügt werden möchte. Den Zins für das I. Quartal 1882 habe ich bereits bezahlt. Pauline Lechner. Zur Beglaubigung Amtmann. Die Section beantragt die Kenntnisnahme dieser Kündigung
und die weitere Vermiethung dieses Gewölbes im Licitationswege mit einen Ausrufspreis von 100 fl Jahresmiethe, bis 8. Februar l. Js. zu veranlassen und die diesfällige Einladung in beiden Lokalblättern erscheinen zu lassen. - Z. 396. Wird ohne Debatte einstimmig angenommen. 10. Löbliche Stadtgemeinde Vorstehung Steyr der Gesellenverein von Steyr beabsichtigt, in den drei letzten Faschingstagen d. i. am 19. 20., und 21. Februar l. Js. zu Vereinszwecken eine theatralische Vorstellung zu geben. Nachdem sich nun der Verein gar kein anderes hiezu geeignetes Lokale weiß als die Turnhalle der Knabenvolksschule in Steyrdorf, indem die Bestandtheile des Privattheaters vor mehreren Jahren gerade obgenanntem Saale angepaßt wurden, so stellt der Gefertigte die ergebenste Bitte, es möge eine löbliche Stadtgemeinde Vorstehung dem Gesellen Vereine von Steyr die Turnhalle der Knabenvolksschule in Steyrdorf zu obigen Vorstellungen von Samstag den 18. bis Mittwoch den 22. Februar l. Js. gütigst überlassen. Der ergebenst Gefertigte wird ge-
wissenhaft dafür Sorge tragen, daß jede Beschädigung an den Turngeräthen u. s. w. hintangehalten werde. Steyr den 20. Jänner 1882 für den kathol. Gesellenverein: der Präses Johann Strobl Kooperator an der Vorstadtpfarre. Dieses Gesuch wurde der k. k. Oberrealschul Direktion und dem Vorstand des hiesigen Turnvereines zur Aeusserung zugemittelt und sind nachstehende Aeusserungen abgegeben worden. Z. 207. Direction der Staats Oberrealschul Steyr. An die löbliche Stadtgemeinde Vorstehung Steyr. Die achtungsvoll gefertigte Direktion erklärt im Einvernehmen mit dem betreffenden Turnlehrer gegen die beabsichtigte Benützung des Turnsaales seitens des Gesellen Vereins in Steyr für die Zeit vom 19. bis einschließlich 21. Februar d. Js. keine Einwendung zu erheben; nur müsse es als sehr wünschenswerth bezeichnet werden, daß nach Abschluß der theatralischen Vorstellungen eine gründliche Reinigung der benützten Turnlokalitäten vorgenommen werde. K. k. Direction der Staats-Oberrealschule Steyr 24. Jänner 1882. Berger.
Löbliche Gemeinde Vorstehung Steyr. Der ergebenst gefertigte Turnverein beehrt sich die Bitte zu stellen das beigeschlossene Ansuchen des kathol. Gesellenvereines abschlägig zu bescheiden, indem durch die Uiberlassung des Turnsaales zu theatralischen Vorstellungen dieser durch längere Zeit seinem Zwecke entzogen wird und inzwischen die Turngeräthe, in unverschlossenem Raum untergebracht, Beschädigungen ausgesetzt sind. Sollte jedoch die löbliche Gemeinde Vorstehung das Ansuchen gewähren, so bittet der ergebenst gefertigte Turnverein den kathol. Gesellenverein für den Schutz der Turngeräthe verantwortlich zu machen und demselben strengstens aufzutragen, die Uibungen im Turnsaale bis incl. Freitag den 17. Februar und vom Mittwoch den 22. Februar Abends ab nicht zu behindern. Steyr den 24. Jänner 1883. Für den TurnVerein Klein Vorstand Hermann Seidl Schriftwart. Die Section beantragt: es wolle der löbliche Gemeinderath das Ansuchen des katholischen Gesellenvereines gegen dem bewilligen, daß selbstverständ-
lich nach Schluß der Vorstellungen der Saal wieder gereinigt und die Turngeräthe wieder in Ordnung gebracht werden. Herr G. R. Wilhelm Klein motivirt die Aeusserung des Turnvereines damit, daß thatsächlich beim Ausräumen des Saales die dann vom offenen Gang stehenden Turngeräthe erfahrungsgemäß leicht Schaden leiden können und auch der Turnunterricht durch das lange herumräumen vor und nach Beendigung der Theater Vorstellungen thatsächlich beeinträchtigt werde. Er empfiehlt daher die Beschlußfassung im Sinne des zweiten Theiles der Aeusserung des Turnvereines. Herr G. R. Josef Peyrl erwähnt, daß der Katholische Gesellenverein, schon seit Jahren der Turnsaal zu seinen Theater Vorstellungen, welche einen guten Zweck haben, überlassen werde. Die Geräthe liegen ja nicht im Freien sie seien ja am Gang untergebracht, wo sie ja der Schuldiener theilweise mit über wachen kann, was um so leichter ist,
da ja an diesen Tagen ohnehin keine Schule sei. Es ist nicht schön, wenn ein Verein den andern ungefällig, oder wie man sagen soll, sei. Die Verantwortung und die Befürchtung einer Beschädigung der Turngeräthe sei keine so große, er empfehle daher die Annahme des Sectionsantrages. Herr G. R. Johann Nep. Dürrnberger schließt sich den Auseinandersetzungen des Herrn Vorredners an, doch gibt er zu, daß man vergangenes Jahr ein Geräthstück im Freien stehen ließ, und in der Nacht unvermuthet ein Schneefall eintrat, wodurch das Geräthe Schaden gelitten habe, versichert aber, es werde heuer gewiß mit aller Sorgfalt jeder Schade hintangehalten und für die genaue Reinigung gesorgt werden. Der Herr Vorsitzende erwähnt, er habe aus diesem Grunde die Angelegenheit heuer vor dem löblichen Gemeinderath gebracht und nicht selbst erledigt. Wenn die gehörige Sorgfalt und Reinhaltung gehandhabt werde, so sei er für die Annahme des Sections Antrages. Bei der Abstimmung wird der Sections-
Antrag mit allen gegen eine Stimme (Herrn G. R. Wilhelm Klein) zum Beschlusse erhoben. - ad Z. 1059. Hierauf Schluss der Sitzung um 5 1/2 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende Georg Pointner Die Gemeinderäthe Wilhelm Klein Leopold Huber Der Schriftführer Fritz Hähnel
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