Uibertrag ... fl 3850,- ... 7481.56 1/2 x 12. für Armenbetheilung auf die Hand durch den Herrn Bürgermister ... 500 13. für den Verpflegungsfond des neu zu erbauenden Armenhauses ... 1131.56 1/2 x Zusammen ... fl 5481.56 1/2 x 14. der Rest pr ... 2800 ... fl 7481.56 1/2 xr ist fruchtbringend anzulegen, und behält sich die Direktion die Verfügung hierüber für das nächste Jahr bevor. Dieser Betrag pr fl 7481.56 1/2 xr kann sofort gegen gehörig gestempelte und legal ausgefertigte Quittung an jedem Amtstage d. i. Montag, Donnerstag und Samstag Vormittags bei der Kassa der Anstalt behoben werden. Steyr am 3. Jänner 1882. Mit Hochachtung Die Direction der Sparcassa im Steyr Gustav Gschaider Petz Buchhalter. Die Vertheilung dieser Gelder wurde bereits veranlaßt. Wird einstimmig zur erfreulichen Kenntnis genommen. - Z. 218. I. Section Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinderath Anton v. Jäger.
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