den überprüften vorliegenden Planskizzen des städtischen Bauamtes genehmigt und beschlossen mit der Ausführung im kommenden Frühjahr zu beginnen. Wird ohne Debatte einstimmig angenommen. 3. Mit den für den Armenhausbau erforderlichen Vorarbeiten wird die Bausection und das städt. Bauamt betraut, und sind in der kürzesten Zeit die Detailpläne, der Kostenvoranschlag und die Baubedingnisse von der III. Section zur endgiltigen Genehmigung und zur Veranlassung der Offentausschreibung vorzulegen. Wird einstimmig genehmigt mit dem Zusatz-Antrag der Herren Gemeinderäthe Karl Holub und Josef Peyrl den Bauplatz früher auszustecken und sämmtliche Planskizzen und den Kostenvoranschlag im Gemeindeamte zu jedermanns Einsicht 8 Tage früher aufzulegen. - Z. 456. Nach Erschöpfung der Tagesordnung stellt Herr Gemeinderath Wilhelm Klein den Antrag der löbliche Gemeinderath möge angesichts des jüngst in einer Kirche zu Warschau stattgehabten
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