leicht angehe, bei dem Umstande als die getroffenen und ausgeführten Sicherheitsmaßnahmen wohl ausreichend sein dürften, eine diesbezügliche höhere Weisung abzuwarten da doch der Kostenpunkt ein so bedeutender sei. Herr G. R. Franz Wickhoff erwidert, es fehle wohl in keinen grösseren Theater die Blechcourtine mehr, und habe die Stadt Steyr, welche eine vollkommen autonome Gemeinde und von der politischen Behörde unabhängig sei, die doppelte Verpflichtung, alle Feuer und baupolizeilichen Sicherheitsmaßregeln zu treffen und nicht erst abzuwarten, ob ein diesbezüglicher Auftrag seitens der Landesregierung einlange. Er sei daher für die Annahme des Sectionsantrages. Der Herr Vorsitzende meint, daß man wohl abwarten könnte ob die hochlöbl. k. k. Statthalterei, welcher der Commissionsbefund vorgelegt worden sei, nicht etwa bei dem Umstand als in übrigen umfassende Vorsichtsmaßregeln getroffen
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