bezüglich der Abfindung der beiden Bräumeister Karl und Franz Jäger v. Waldau, welchen für das Jahr 1881 auch wieder mit Gemeinderathsbeschluß vom 28. Jänner 1881. Z. 970 im Abfindungswege für das in ihre Lagerkeller ausgeführte Bier ein monatliches Pauschal Quantum von 2800.00 Liter im Betrage von 14 fl 2 1/2 xr und zwar Ersterem für die Monate April bis inclus. Oktober, Letzterem für das ganze Jahr bewilligt wurde, die fernere Weisung zu erbitten. Die gesammte Rückvergütung an Verbrauchsumlagen für aus dem Stadtgebiethe Steyr ausgeführtes Bier betrug im Jahre 1881 die Summe von 6967 fl 83 xr. Steyr 5. Jänner 1882. Hähnel mp. Die Section beantragt die Kenntnisnahme dieses Amtsberichtes, und daß den beiden Bräuern Herrn Karl und Franz Jäger v. Waldau sowie im Jahre 1881 für ihr in ihren ausserhalb des Stadtgebiethes gelegenen Kellern auszuschänkendes Bier im Abfindungswege die Verbrauchsumlage von je 28 Hektoliter rückzuvergüten.
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