IV. Für Zurückgänge (Gepäck wie oben bei I) die Hälfte der jeweiligen tarifmässigen Taxe V. Für gewöhnliche Hausarbeiten z. B. Stiefelputzen Ausstauben, u. s. w. 1. für die erste halbe Stunde ... 10 2. für jede weitere halbe Stunde ... 8 3. für einen ganzen Tag (10 Stunden) ... 1 50 VI. Für Klaviertragen ohne Unterschied der Grösse, innerhalb des Stadtgebiethes (dafer mit Einschluß des ganzem Bahnhofes) ... 2 VII. Für Bothengänge über Land ohne oder mit Gepäck bis zu 15 Kilo 1 für jede Wegstunde ... 50 2. Für die bestellte Rückkehr für jede Wegstunde ... 25 VIII. Für Holzschneiden sammt Schlichten 1. für einen Raummeter weiches Holz a. für jeden Schnitt ... 20 b. fürs Hacken des ganzen Raummeters, ohne Unterschied ob er 1, 2 oder 3 mal geschnitten wird ... 30 2. für einen Raummeter hartes Holz a. für jeden Schnitt ... 25 b. fürs Hacken des ganzen ... 40 Raummeters, ohne Unterschied ab er 1, 2 oder 3 mal geschnitten wird.
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