higkeit, was die beiden anliegenden ärztlichen Zeugnisse widersprechen, weil ich zu schweren Arbeiten vermög meiner nachgewiesenen allgemeinen Entkräftung des Körpers nicht mehr fähig bin, kleine Verrichtungen an Handarbeiten die ohnehin nicht aufzufinden sind, hindert mich meine Schwachsichtigkeit, somit erscheine ich auch jedenfalls als erwerbsunfähig und deshalb ich der Armenclasse einzureisen bin, da ich mir nichts mehr oder gar wenig verdienen kann, muß daher sehr viel Noth und Kälte erleiden, weil ich nicht in der Lage bin mir ein Brennholz anzukaufen, bin daher genöthiget recurrendo die ergebenste Bitte zu stellen: Der wohllöbliche Gemeinderath wolle auf Grund meiner recurrerden Vorstellung mir die nachgesuchte Ertheilung eines Armengeldes hochgnädigst bewilligen und den von dem löblichen Armenrathe erflossenen abweislichen Bescheid aufzuheben. Steyr den 15. Dezember 1881 H. Z. des Thomas Sperr Alois Klermann als Namensschreiber. Die Section stellt den Antrag den Re-
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