Raths Protokoll! aufgenommen am 13. Jänner 1882 über die diesjährige erste Sitzung des Gemeinderathes der k.k. landesf. Stadt Steyr. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Georg Pointner Der Herr Vicebürgermeister Gschaider Gustav Die Herren Gemeinderäthe Breslmayr Franz Landsiedl Anton Dürrnberger Joh. Nep. Mayr Anton Haller Josef Mayr Johann Holub Karl Olbrich Hugo Huber Julius Peyrl Josef Huber Leopold Putz Leopold Jäger Anton v. Waldau Reder Josef Kautsch Jakob Redl Johann Klein Wilhelm Schachinger Franz Wickhoff Franz Schriftführer Herr Gemeinde Secretär Fritz Hähnel Tagesordnung Mittheilungen I. Section
1. Recurs des Thomas Sperr wegen verweigerter Armengeld-Verleihung. 2. Amtsbericht über einen Tarif, für die Leistungen der Dienstmänner Steyrs. II. Section 3 Amtsbericht über den Stadtcasse Journalsabschluß pro November 1881. 4. Amtsbericht über die Bierausfuhr pro 1881 und pcto Abfindung mit den Herren Bräuern Karl und Franz Jäger von Waldau bezüglich des Bieres, welches sie im Jahre 1882 in ihren Lagerkellern ausschenken werden. 5. Gesuch des Herrn Theater Direktors Julius Köstler um Bestreitung der Kosten der Oelbeleuchtung aus Gemeindemitteln III. Section 6. Bericht der Theater Untersuchungs Commission.IV. Section 7. Verleihung der erledigten GregoriusZieglerschen Pfründe pr monatlich 5 fl 25 xr. 8. Verleihung der Alois Zweithurnerschen Stiftungs Interessen pro 1882. 9. Sitzungsprotokoll des Armenhausbau
Comités vom 5. Jänner 1882 pcto Ausschreibung des Bauobjektes. Beginn der Sitzung um 3 Uhr Nachmittags. Der Herr Vorsitzende constatirt die Beschlussfähigkeit, erklärt die Sitzung für eröffnet und erstattet folgende Mittheilungen: a. Die Herren Gemeinderäthe werden aus den hiesigen Lokalblättern bereits entnommen haben, daß die königlich rumänische Regierung ausser den Herrn General Direktor Josef Werndl und einigen Beamten der Waffenfabrik auch dem Bürgermeister der Stadt Steyr durch Verleihung des Ritterkreuzes der rumänischen Krone auszuzeichnen geruht haben. Herr Oberst Bastia, welcher mir diese hohe Auszeichnung in meiner Wohnung in Gegenwart der hier weilenden rumänischen Offiziere übergab, machte in der an mich gerichteten Ansprache geltend, daß Sr. Majestät der König von Rumänien diese Auszeichnung aus Anlass der freundlichen Aufnahme welche die rumänischen Uibernahmskommissionen in Steyr
gefunden, zu verleihen geruht haben. Dem genannten Herrn Oberst habe ich bereits persönlich meinen Dank ausgedrückt, und glaube weiters im Interesse der Stadtgemeinde zu handeln, wenn ich in Uibereinstimmung mit dem löblichen Gemeinderathe der königl. rumänischen Regierung, in meinem und im Namen der Stadtgemeinde zu Handen des königl. rumänischen Minister Praesidenten Herrn Bratianu den schriftlichen Dank für die erhaltene hohe Auszeichnung übermittle. Wird unter Beifall einstimmig zur erfreulichen Kenntnis genommen. b. Mit hohen Landes Ausschuss Erlass de dato 29. Dezember 1881 Z. 14067 wurde der Beschluß des löblichen Gemeinderathes de dato 16. Dezember 1881 zur theilweisen Deckung der Erfordernisse der genannten Stadtgemeinde im Jahre 1882 eine 60 % ige Umlage auf die direkten Steuern, eine Verbrauchsumlage von 2 fl pr Hektoliter ge-
brannter geistiger Flüssigkeiten und einen 30 % igen Zuschlag zur Verzehrungssteuer vom Weine Obstmoste und Fleische einzuheben, genehmigt. Ferner ist mit hohen k.k. Statthalterei Erlass de dato 29. Dezember 1881 Z. 3641 Praes herabgelangt, folgendes Gesetz, womit der Stadt Steyr die Einhebung einer Umlage von sechzig Kreuzern von jedem Hektoliter des im Gemeindegebiethe verbrauchten Bieres für fünf Jahre bewilligt wird. "Gesetz": Uiber Antrag des Landtages Meines Erzherzogthumes Oesterreich ob der Enns finde Ich zu verordnen wie folgt: § 1 Die Gemeinde Steyr ist während der, der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden fünf Jahre berechtigt, zur Bestreitung eines Theiles der Auslagen zu Gemeindezwecken eine Umlage von Sechzig Kreuzern von jedem Hektoliter des im Gemindegebiethe verbrauchten Bieres ohne Rücksicht auf die Gradhältigkeit und die von demselben zu zahlende Verzehrungssteuer, ein zuheben.
§ 2 Durch diese Umlage darf blos der Verbrauch im Gemeindegebiethe und nicht die Produktion und der Handelsverkehr getroffen werden und es darf neben der Umlage ein Verzehrungssteuerzuschlag der Gemeinde auf Bier nicht bestehen. § 3 Mein Minister des Innern wird mit dem Vollzuge dieses Gesetzes beauftragt. Wien am 20. Dezember 1881. Franz Josef mp Taaffe mp Dieses Gesetz sowohl als auch obige Genehmigung wurden von der Gemeinde Vorstehung kundgemacht und ist hierüber gestern den 12. l. Mts. ein Gesuch der hiesigen Bräuer eingelangt worin sie darum ansuchen, daß die Bierausfuhrbolleten nur von den Mauthnern und nicht auch bei der Gemeinde Vorstehung selbst abgestempelt zu werden brauchen, ferners, daß sie die Verbrauchsumlage
erst 3 Monate nach der Vorschreibung zu zahlen brauchen. Da nun dieses Gesuch erst nach der Sections Sitzung eingelangt, so werde dasselbe erst in der nächsten Gemeinderathssitzung, falls der löbliche Gemeinderath damit einverstanden sei, auf die Tagesordnung kommen. Wird einstimmig zur Kenntnis genommen beziehungsweise genehmigt. Z. 11 ex 1882. c. Ferner wird auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des ebenfalls erst gestern den 12. l. Mts. eingelangten Gesuch des Josef Schweinschwaller seine zu Markt gebrachten Pferde hier in Privatstallungen unterbringen und daselbst verkaufen zu dürfen, gesetzt werden. Wird einstimmig vorläufig zur Kenntnis genommen. d. Ist folgende Zuschrift eingelangt: Sparkassa Steyr Z. 24. "Löbliche Gemeinde Vorstehung Steyr. Die Direktion beehrt sich bekannt zu geben, daß das
hohe k. k. Ministerium des Innern mit Erlass vom 22. Dezember 1881 Z. 18645 die vom Ausschusse der Sparkassa Steyr in der Sitzung am 2. Oktober 1881 beschlossene Verwendung der Zinsen des Reservefondes der Sparkassa pro 1878 im Betrage von fl 17739.50 xr resp. fl 17587.05 xr zur Vertheilung an die vereinigten Gemeinden für gemeinnützige und wohlthätige Zwecke ausnahmsweise bewilligt hat. Auf die Gemeinde Steyr entfällt der Betrag pr ... fl 7481.56 1/2 x und ist auf folgende Weise zu verwenden: 1. für das Sct. Anna Spital zur Krankenpflege ... fl 500 2. für das Institut der Kreuzschwestern ... 200 3. für die Kleinkinderbewahr Anstalt ... 500 4. für das Institut armer Schutzkinder ... 200 5. für den Verein der Schulfreunde ... 1000 6. für die Suppenanstalt ... 1000 7. für den Stenographen Verein ... 50 8. für die Fortbildungsschule des Gewerbevereines ... 100 9. für die Schülerlade der Oberrealschule ... 100 10. für die Musikschule des Musikvereins ... 100 11. für die allgemeine Arbeiter Kranken und Invaliden Kassa für Steyr und Umgebung ... 100 Fürtrag fl 3850 ... fl 7481 56 5?
Uibertrag ... fl 3850,- ... 7481.56 1/2 x 12. für Armenbetheilung auf die Hand durch den Herrn Bürgermister ... 500 13. für den Verpflegungsfond des neu zu erbauenden Armenhauses ... 1131.56 1/2 x Zusammen ... fl 5481.56 1/2 x 14. der Rest pr ... 2800 ... fl 7481.56 1/2 xr ist fruchtbringend anzulegen, und behält sich die Direktion die Verfügung hierüber für das nächste Jahr bevor. Dieser Betrag pr fl 7481.56 1/2 xr kann sofort gegen gehörig gestempelte und legal ausgefertigte Quittung an jedem Amtstage d. i. Montag, Donnerstag und Samstag Vormittags bei der Kassa der Anstalt behoben werden. Steyr am 3. Jänner 1882. Mit Hochachtung Die Direction der Sparcassa im Steyr Gustav Gschaider Petz Buchhalter. Die Vertheilung dieser Gelder wurde bereits veranlaßt. Wird einstimmig zur erfreulichen Kenntnis genommen. - Z. 218. I. Section Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinderath Anton v. Jäger.
1. Thomas Sperr Schuhmachergehilfe 54 Jahre alt, ist beim Armenrath der Stadt Steyr um Verleihung eines Armengeldes eingeschritten, wurde jedoch von diesen mit Bescheid vom 7. Dezember 1881 Z. 14375 als noch erwerbsfähig abgewiesen. Gegen diesen Bescheid hat nun Sperr folgende Recursschrift überreicht. Wohllöblicher Gemeinde Rath der l. f. Kreisstadt Steyr. Der ergebenst Gefertigte wurde zufolge Bescheides A. des löblichen Armenrathes Steyr mit seinem bittlichen Ansuchen um Ertheilung eines Armengeldes schmerzlich mit dem Beifügen abgewiesen, daß ihm gegen diese abweibliche Entscheidung der Recurs an den löblichen Gemeinderath Steyr binnen 14 Tagen frei stehe, und somit macht er auch von dieser Wohlthat in offener Frist Gebrauch und erstattet in nachstehender Vorstellung folgenden Recurs. Der abweisliche Bescheid sub A gründet sich lediglich nur auf den Ausdruck der vermeintlichen Erwerbsfä-
higkeit, was die beiden anliegenden ärztlichen Zeugnisse widersprechen, weil ich zu schweren Arbeiten vermög meiner nachgewiesenen allgemeinen Entkräftung des Körpers nicht mehr fähig bin, kleine Verrichtungen an Handarbeiten die ohnehin nicht aufzufinden sind, hindert mich meine Schwachsichtigkeit, somit erscheine ich auch jedenfalls als erwerbsunfähig und deshalb ich der Armenclasse einzureisen bin, da ich mir nichts mehr oder gar wenig verdienen kann, muß daher sehr viel Noth und Kälte erleiden, weil ich nicht in der Lage bin mir ein Brennholz anzukaufen, bin daher genöthiget recurrendo die ergebenste Bitte zu stellen: Der wohllöbliche Gemeinderath wolle auf Grund meiner recurrerden Vorstellung mir die nachgesuchte Ertheilung eines Armengeldes hochgnädigst bewilligen und den von dem löblichen Armenrathe erflossenen abweislichen Bescheid aufzuheben. Steyr den 15. Dezember 1881 H. Z. des Thomas Sperr Alois Klermann als Namensschreiber. Die Section stellt den Antrag den Re-
currenten aus den Gründen der Armenrathsentscheidung keine Folge zu geben. Wird ohne Debatte einstimmig angenommen. - Z. 15219. 2. Amtsbericht. Mehrfache Uibelstände haben dem Herrn Bürgermeister veranlaßt, das Amt zu beauftragen das hierortige Dienstmannswesen zeitgemäß zu reorganisiren. Im Vollzuge dieses Auftrages hat nun das Amt dem Herrn Bürgermeister die diesbezüglichen Vorschläge erstattet, welcher dieselben bereits genehmigt hat. In Hinkunft werden das Dienstmanns Institut des Herrn Schreiner das Recht haben 14 Dinstmänner mit scharlachrothen Kappen mit dem Metallschilde "Dienstmann N." ferner das Dienstmanns Institut des Herrn Huemer 12 Expreßmänner mit oranggelben Kappen mit dem Metallschilde "Express N." schließlich die 4 einzelnen Concessions Inhaber, mit grünen Kappen mit weissen Streifen und dem Metallschilde "Stadtträger N." innerhalb des Stadt-
gebiethes sich beliebig aufzustellen, so lange es der Herr Bürgermeister es nicht etwa zweckthunlich erachtet, bestimmte Standplätze einzuführen. Dieser nun genehmigte Stand von 30 Dienstmännern im Ganzen, dürfte den hiesigen Bedarf vollkommen entsprechen und wird daher gegen das anderweitige unbefugte Ausüben des Gepäck und Lastträger Gewerbes strenge vorgegangen werden. Jeder Dienstmann, Expreß oder Stadtträger hat eine vom Herrn Bürgermeister vidirte Legitimationskarte auf deren Rückseite der Tarif ersichtlich, bei sich zu tragen und über Verlangen den Partheien vorzuweisen. Nachdem unter einem auch ein für sämmtliche 30 Dienstmänner gleich giltiger und vereinfachter Tarif entworfen worden und der Herr Bürgermeister über diesen neuen Tarif die Wohlmeinung des löblichen Gemeinderathes einzuholen gesonnen ist, so wird hiermit dieser neue TarifEntwurf anliegend ergebenst vorgelegt.
Steyr am 1. Dezember 1881 der Secretär Hähnel. Sodann verliest Referent Herr Gemeinderath Anton v. Jäger den neuen vereinfachten Tarif und empfiehlt namens der Section die Annahme desselben. Uiber Antrag des Herrn Vorsitzenden und des Herrn Gemeinderathes Wilhelm Klein, wird sodann der Tarif Punkt für Punkt berathen und nach Vornahme geringfügiger Abänderungen nämlich, daß die Tarifposten nicht nur von einer Vorstadt zu anderen sondern auch innerhalb der einzelnen Vorstädte zu gelten hat, ferners daß als Freigewicht statt 25 Kilo nur 15 Kilo zu gelten und die Nachtszeit statt von 10 bis 6 nur von 10 bis 5 Uhr Früh zu rechnen sei, einstimmig angenommen. - Z. 14847. Der Tarif lautet nun: Tarif für die Entlohnung der Dienstleistungen der in Stadt Steyr concessionirten Dienstmänner, Expressmänner und Stadtträger. I. für einen Gang ohne oder mit Gepäck bis zu 15. Kilo für je 15 Kilo mehr sind 10 xr mehr zu entrichten, ohne Unterschied ob
das Gepäck getragen oder geführt wird. 1. Innerhalb der inneren Stadt ferner in die, oder innerhalb der Vorstädte Schönau, Reichenschwall, Ennsdorf, Voglsang (mit Ausschluß des Eysnfeldes) ferner in die Vorstädte Steyerdorf bis zur Gleinker oder Sierningerstrasse und Ort bis zum Pöltl Hause in der Schlüsselhofgasse No. 25 ... 10 x 2. für das Verführen von Schweinen nach diesen Orten, pr Stück ... 20 x 3. Von oder nach diesen Orten zum oder vom Bahnhofe (Gepäck wie oben bei I) ... 20 x II. für einen Gang (Gepäck wie oben bei I) 1. ins Eysnfeld ferner in die oder innerhalb der Vorstädte Steyrdorf über die Kirchengasse hinaus oder in Ort über das Pöltlhaus in der Schlüsselhofgasse No. 1 hinaus, ferner in die Vorstädte bei der Steyer Wieserfeld oder Aichet ... 15 x 2. für das Verführen von Schweinen nach diesen Orten, pr Stück ... 40 x 3. Von oder nach diesen Orten zum oder vom Bahnhof (Gepäck wie oben bei I) ... 25 x III. Wartezeit: bis 10 Minuten frei sonst für jede weitere Viertelstund ... 5 x
IV. Für Zurückgänge (Gepäck wie oben bei I) die Hälfte der jeweiligen tarifmässigen Taxe V. Für gewöhnliche Hausarbeiten z. B. Stiefelputzen Ausstauben, u. s. w. 1. für die erste halbe Stunde ... 10 2. für jede weitere halbe Stunde ... 8 3. für einen ganzen Tag (10 Stunden) ... 1 50 VI. Für Klaviertragen ohne Unterschied der Grösse, innerhalb des Stadtgebiethes (dafer mit Einschluß des ganzem Bahnhofes) ... 2 VII. Für Bothengänge über Land ohne oder mit Gepäck bis zu 15 Kilo 1 für jede Wegstunde ... 50 2. Für die bestellte Rückkehr für jede Wegstunde ... 25 VIII. Für Holzschneiden sammt Schlichten 1. für einen Raummeter weiches Holz a. für jeden Schnitt ... 20 b. fürs Hacken des ganzen Raummeters, ohne Unterschied ob er 1, 2 oder 3 mal geschnitten wird ... 30 2. für einen Raummeter hartes Holz a. für jeden Schnitt ... 25 b. fürs Hacken des ganzen ... 40 Raummeters, ohne Unterschied ab er 1, 2 oder 3 mal geschnitten wird.
IX. Werden solche Dienstleistungen während der Nachtstunden von 10 Uhr Nachts bis 5 Uhr Morgens verlangt, so ist die doppelte tarifmässige Taxe zu entrichten. X. Alle in diesem Tarife nicht angeführten Dienstleistungen so z. B. die Besorgung grösserer Transporte beim Übersiedeln oder Waarenaustragen nach Zeit, werden nach freien Uibereinkommen entlohnt. XI. In der Parthei ist über Verlangen derselben, bei Uibernahme der Dienstleistung seitens eines Dienst oder Expreßmannes oder Stadtträgers, eine Marke worauf der Name "Dienstmann, oder Express oder Stadtträger" Name und Nummer desselben ersichtlich ist, auszufolgen. XII. Die von der Behörde vidirte Legitimationskarte, auf deren Rückseite dieser Tarif ersichtlich ist hat jeder Dienst oder Express Manne oder Stadtträger über Verlangen der Parthei vorzuweisen. XIII. Dieser Tarif ist strenge einzuhalten und sind die Partheien jederzeit zuvorkommend und höflich zu behandeln. XIV. Taxüberschreitungen oder augenscheinliche Uiberhaltung der Partheien, Dienst-
verweigerung oder unanständiges Benehmen gegen Partheien werden gemäß § 56 des Gemeinde Statuts von 1 fl bis 100 fl oder 6 Stunden bis 14 Tage Arrest bestraft, oder in besonders groben Fällen gemäß § 138 der Gewerbe Ordnung mit der Entziehung der betreffenden Dienstmannsstelle geahndet. Stadtgemeinde Vorstehung Steyr am Jänner 1882. Der Bürgermeister G. Pointner mp Legitimations Karte für Herrn N. N. Dienstmann (Express oder Stadtträger) Steyr am 1882. Unterschrift des Concessions Inhabers Gesehen Der Bürgermeister: II. Section Referent: Sections Obmann Herr Gemeinderath Leopold Huber. 3. Resultat der Gebahrung bei der Stadtcasse in Steyr im Monate November 1881. Einnahmen im Monate November 1881 ... 8715 78 Hiezu den am 31. Oktober 1881 verbliebenen baaren Cassarest mit ...12918 28 1/2 Fürtrag 21634 6 1/2
daher Einnahmen Summe im Monate Novemb. 1881. Uibertrag Hievon abgezogen die im Monate Novemb. 1881 bestrittenen Ausgaben pr verbleibt für den Monat Dezemb 1881 ein baarer Cassarest von wovon 5000 fl in die Sparcasse zur PassivZinsen Zahlung im Monate Jänner interimistisch eingelegt wird und betragen vom Jahresbeginne bis inclusive November 1881. Die gesammten Einnahmen die gesammten Ausgaben Städt. Casseamt Steyr am 30. November 1881 Paarfusser Controlor. Willner Cassen Direktor Nachdem das Kassa Journal von den Herren G. R. Anton Landsiedl und Leopold Huber geprüft und richtig befunden, empfiehlt die Section die Kenntnisnahme dieses Kassaamts Gebahrungs Ausweises. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 15254. 4. Amtsbericht. Indem ich hiemit im Anschlusse den Ausweis über das von den hiesigen Bräuern und Bier Verschleissern über das Stadtgebieth hinaus geführte Bier pro 1881 zur gefälligen Einsicht und Kentnisnahme in Vorlage bringe, erlaube ich mir zugleich
bezüglich der Abfindung der beiden Bräumeister Karl und Franz Jäger v. Waldau, welchen für das Jahr 1881 auch wieder mit Gemeinderathsbeschluß vom 28. Jänner 1881. Z. 970 im Abfindungswege für das in ihre Lagerkeller ausgeführte Bier ein monatliches Pauschal Quantum von 2800.00 Liter im Betrage von 14 fl 2 1/2 xr und zwar Ersterem für die Monate April bis inclus. Oktober, Letzterem für das ganze Jahr bewilligt wurde, die fernere Weisung zu erbitten. Die gesammte Rückvergütung an Verbrauchsumlagen für aus dem Stadtgebiethe Steyr ausgeführtes Bier betrug im Jahre 1881 die Summe von 6967 fl 83 xr. Steyr 5. Jänner 1882. Hähnel mp. Die Section beantragt die Kenntnisnahme dieses Amtsberichtes, und daß den beiden Bräuern Herrn Karl und Franz Jäger v. Waldau sowie im Jahre 1881 für ihr in ihren ausserhalb des Stadtgebiethes gelegenen Kellern auszuschänkendes Bier im Abfindungswege die Verbrauchsumlage von je 28 Hektoliter rückzuvergüten.
Herr Karl v. Jäger welcher in seinen erwähnten Keller nicht wie Herr Franz v. Jäger das ganze Jahr hindurch sondern nur während einiger Monate ausschänkt, hat den Beginn und den Schluß des Ausschankes der Gemeindevorstehung anzuzeigen. Herr G. R. Jakob Kautsch frägt, warum beiden die gleiche Rückvergütung zugestanden wird, obwohl wie erwähnt Herr Karl v. Jäger nur einige Monate Herr Franz v. Jäger das ganze Jahr hindurch im Keller ausschänkt. Der Herr Vorsitzende gibt die Erklärung dahin, daß Herr Karl v. Jäger innerhalb einiger Monate in seinen Keller beinahe eben soviel ausschänkt als Herr Franz v. Jäger in seinen Keller das ganze Jahr. Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig angenommen. - Z. 199. 5. Uiber Ansuchen des Herrn Theater Direktors Julius Köstler wird gemäß Sectionsantrages einstimmig beschlossen, die neu eingeführte Öhlbeleuchtung im städt. Theater aus Gemeindemitteln beizustellen. Z. 15981. III. Section Referent: Sectionsobmann Herr
Gemeinderath Johann Redl. 6. Amtsbericht. - Gemäß des hochlöblichen k. k. Statthalterei Erlasses de dato 15. Dezember 1881 Z. 3524, wurde im Auftrage des Herrn Bürgermeisters am 17. Dezemb. 1881 im hiesigen Theater eine Commission abgehalten, welche eingehend berieth, welche Maßnahmen zum Schutze des Publikums bei Feuers oder sonstiger Elementargefahren im Theater zu treffen sind. Die von der disbezüglich schon am 17. Juni 1881 bereits abgehaltenen Commission gefaßten Beschlüsse wurden bereits ausgeführt befunden und sodann noch weitere SicherungsMaßnahmen getroffen. Dieselben im Commissions Protokolle / ersichtlich, sind nun laut Befund der am 10. l. Mts. stattgehabten Uiberschau-Commission ausgeführt, bis auf die beiden höchst wünschenswerthen Punkte 7b und 20, nämlich die Einrichtung einer Blechcourtine und den Bau eines gemauerten Nothausganges an der rechten Galeriewand ins Nebenhaus.
Diese Baulichkeiten können erst im Frühjahr vorgenommen werden und ist vorher vom löblichen Gemeinderathe die hiezu erforderliche Summe von circa 2000 fl zu bewilligen. Durch die getroffenen Maßnahmen erscheint laut Befund der Uiberschau-Commission, für den Schutz des Theater Publikums und der daselbst beschäftigten, von Elementarereignissen so insbesonders vor Feuersgefahr, in vollkommenster Weise Sorge getragen und könne daher das Publikum wieder beruhigt sein. Auch in den 4 hiesigen grösseren Unterhaltungslokalitäten nämlich "Eiselmayrs Casino", "Hotel Schiff", "Bierquelle in Ennsdorf" und "Waffenfabriks-Bierhalle" fanden am 3. Jänner 1882 die diesbezüglichen Lokalbesichtigungen statt und sind die commissionell beschlossenen Vorsichtsmaßnahmen daselbst, bereits im Vollzuge. (Vidi commissions Protokoll /2) Steyr am 10. Jänner 1882. Der Sekretär Hähnel. Herr G. R. Josef Peyrl frägt ob es wohl unbedingt nothwendig sei, daß die Blechcourtine angeschafft werde, und ob es nicht viel-
leicht angehe, bei dem Umstande als die getroffenen und ausgeführten Sicherheitsmaßnahmen wohl ausreichend sein dürften, eine diesbezügliche höhere Weisung abzuwarten da doch der Kostenpunkt ein so bedeutender sei. Herr G. R. Franz Wickhoff erwidert, es fehle wohl in keinen grösseren Theater die Blechcourtine mehr, und habe die Stadt Steyr, welche eine vollkommen autonome Gemeinde und von der politischen Behörde unabhängig sei, die doppelte Verpflichtung, alle Feuer und baupolizeilichen Sicherheitsmaßregeln zu treffen und nicht erst abzuwarten, ob ein diesbezüglicher Auftrag seitens der Landesregierung einlange. Er sei daher für die Annahme des Sectionsantrages. Der Herr Vorsitzende meint, daß man wohl abwarten könnte ob die hochlöbl. k. k. Statthalterei, welcher der Commissionsbefund vorgelegt worden sei, nicht etwa bei dem Umstand als in übrigen umfassende Vorsichtsmaßregeln getroffen
worden sind, von der Anschaffung der Blechcourtine Umgang nehmen läßt. Herr G. R. Anton v. Jäger ist der Meinung das Theater zu schliessen, denn einerseits habe die Gemeinde die Mitteln nicht, das Theater den neuen Anforderungen vollkommen entsprechend einzurichten, und andererseits sei der Theaterbesuch ein so schwacher, daß sich ein Direktor ohnehin nur sehr schwer erhalten könne. Die armen Steuerträger interressiren sich ohnehin weniger darum und der Besuch der oberen Zehntausend beeinträchtigen die vielen bestehenden Vereine durch Abhaltung zahlreicher Unterhaltungsabende. Herr G. R. Jakob Kautsch spricht seine Verwunderung über diesen Antrag aus, indem doch das Theater nicht allein für Unterhaltung sondern auch für bildende geistige Anregung sorge. In ganz Oesterreich werde aus ähnlichen Anlaß gewiß kein Theater geschlossen wenden. Nicht Jedermann hat Vergnügen seine Winterabende ausschließlich im Wirthshause
zuzubringen und aus diesem Grunde haben auch seinerzeit die Bewohner Steyrs mittelst Subscription eine grössere Summe aufgebracht und wurde das Theater mit Hilfe der Gemeinde neu hergerichtet, es gehe daher nicht an, das Theater mir und dir nichts zu schliessen. Wenn die Blechcourtine unbedingt nothwendig sei, so werde man das Geld für dieselbe allenfalls auch noch aufbringen. Herr G. R. Josef Peyrl pflichtet diesen Ausführungen insoferne zu als der Bestand des Theaters in einer Stadt wie Steyr wohl Bedürfniß ist, vielleicht sei aber die Anschaffung der Blechcourtine nicht unbedingt nothwendig, sobald der Bau des Nothausganges auf der zweiten Gallerie, welchen er wohl befürworte ausgeführt werde, da dann doch hinreichend dafür Sorge getragen ist, daß das Publikum sich im Falle einer Gefahr rasch entfernen könne und im hiesigen kleinen Theater wohl nie ein solcher Andrang sein kann, als etwa
in einen der großen Theater in Wien. Herr G. R. Josef Reder stellt den Antrag die Anschaffung der Blechcourtine und den Bau der Gallerienothstiege bis längstens zum Frühjahr zu vertagen. Bleibt bei der Abstimmung in Minorität. Herr Gemeinderath Karl Holub stellt den Antrag: a. die Anschaffung der Blechcourtine ist einstweilen zu vertagen und sind mittlerweile Erhebungen zu pflegen ob deren Einrichtung in unserem Theater auch baulich möglich und ob sie auch anderweitig für nothwendig erachtet werde. b. Der Bau des Nothausganges möge schon dermalen als nothwendig im Principe genehmigt und der diesbezügliche Kostenvoranschlag möglichst bald dem Gemeinderathe zur Bewilligung vorgelegt werden. Bei der Abstimmung werden Punkt a. mit Majorität, Punkt
b. einstimmig angenommen. IV. Section Referent: Sections Obmann Herr Gemeinderath Josef Peyrl. 7. Auf Grund des diesbezüglichen Vorschlages des städt. Armenrathes, im Einvernehmen mit dem hochwürdigen Stadtpfarramte stellt die Section folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath verleihe die Gregorius Zieglersche Pfründen Stiftung pr monatlich 5 fl 25 xr an Johann Schiefermayr gegen gleichzeitige Einziehung seiner bisherigen Bürgerspitalspfründe. Wird ohne Debatte einstimmig angenommen. - Z. 15454. 8. Beantragt die Section: Die Zweithurnschen Stiftungs Interessen pr 8 fl wolle über Vorschlag des Armenrathes der löbl. Gemeinderath an acht hiesige Arme, und zwar an Zellmayr Juliana, Untermayr Theres, Derflinger Magdalena, Schwarz Georg, Wax Aloisia, Schmidlmayr Rosine, Duschl Katharina u. Mittendorfer
Anna, mit je 1 fl verliehen werde. Wird ohne Debatte einstimmig angenommen. - Z. 14495. 9. Referent Herr Gemeinderath Josef Peyrl verliest folgende Aktenstücke: Protokoll: aufgenommen über die Sitzung des Armenhausbau Comites am 5. Jänner 1882 um 3 Uhr Nachmittags im Bureau des Herrn Bürgermeisters. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Bürgermeister Georg Pointner Die Mitglieder Hofman Franz Mayr Anton Huber Leopold Peyrl Josef Jäger Anton v. Waldau Redl Johann Reder Josef Der städtische Ingenieur Johann Bogacky Der Schriftführer Franz Schmidbaur Der Vorsitzende verliest das Protokoll der letzten Sitzung und wird dasselbe bestättigt: Hierauf referirt den Vorsitzende über die einzelnen Beschlüsse der letzten ArmenhausComité Sitzung wie folgt: 1. Die Verhandlungen mit der Besitzerin des Fladergutes in Betreff eines Parzellentausches wären zu sistiren.
Wird angenommen. 2. Der Vorsitzende theilt mit, daß die Einfriedung der Brunnenstube, welche gemäß des letzten Sitzungsbeschlusses an die nordwestliche Ecke der Wiesenparzelle 741 verlegt worden sei, bereits ausgeführt werde, die beantragte Schutzmauer aber erst im Frühjahre in Angriff genommen werden könne. Wird zur Kenntnis genommen. 3. Der Vorsitzende theilt mit, daß Herr Urban Schreiberhuber die Unterfertigung des Vertrages dermalen aus dem Grunde verweigert habe, weil derselbe mit der Versetzung der Brunnenstube nicht einverstanden sei und werde derselbe den Vertrag erst dann unterfertigen, wenn alles geordnet sei. Wird zur Kenntnis genommen. Weiters theilt der Vorsitzende mit, daß von Seite der angrenzenden Hausbesitzer Beschwerden in der Weise eingelangt seien, daß sie sich durch die Errichtung des neuen Brunnens für das Armenhaus am Wasserbezug benachtheiligt sehen, und ersucht die
Comite Mitglieder um Aeusserung, in welcher Weise diesen Beschwerden zu begegnen sei. Wird über Antrag des Mitgliedes Leopold Huber beschlossen, etwaige Beschwerdeführer auf den Civilrechtsweg zu verweisen. Hierauf bringt der Vorsitzende den Bericht der zur Besichtigung des Armenhauses in Linz delegirten Mitglieder sowie die hierauf bezugnehmende Planskizze zur Erbauung des neuen Armenhauses allhier in Vorlage. Nach Vorlesung des Berichtes, und Einsichtsnahme des Planes, welcher im Principe mit der Abänderung, daß im Erdgeschosse rechts das Wohnzimmer für Verwaltung zu theilen sei angenommen wird, wird nachstehendes beschlossen. 1. Der vorliegende Plan sei von dem Bahn Ingenieur Herrn Melzer einzusehen, und sei von demselben im Einvernehmen mit dem städt. Ingenieur ein Gutachten über etwaige zweckmässige Abänderung abzugeben (Antrag des Mitgliedes Peyrl). 2. Dieser eventuell modifizirte Plan, sei sodann dem löblichen Gemeinderathe mit
nachstehenden weiteren Anträgen zur Annahme zu empfelen. 3. Der Belegraum pr Person wäre mit 6.0 m2 und der Luftraum mit 19-20 Cub. Meter und die Zimmerhöhe mit 3.2 Meter anzunehmen. 4. Die grossen Lokalitäten wären mit einer Ventilation zu versehen. 5. Wäre ein Versammlungssaal für verschiedene nothwendige Zwecke reservirt zu halten. 6. Zur Beheitzung der Lokalitäten wären die erforderlichen Oefen auf Holz und Kohlfeuerung einzurichten. 7. Nach Genehmigung des im Detail ausgearbeiteten Planes und des hierauf bezughabenden Kostenvoranschlages wäre von Seite des löbl. Gemeinderathes mit der sofortigen Ausschreibung des Bauobjektes vorzugehen. 8. Die übrigen im Berichte gemachten Vorschlage waren einstweilen als nicht spruchreif in suspenso zu belassen. Hierauf Schluß der Sitzung. Der Vorsitzende G. Pointner. Gutachten Die dem Gefertigten von Seite des
städtischen Ingenieurs Herrn Bogacki vorgelegte Grundrißplan-Skizze für ein neu zu erbauendes ein Stock hohes Armenhaus in Steyr wurde von demselben eingesehen und gefunden, daß das Gebäude in seiner Anlage und innern Eintheilung, unter Rücksichtnahme einer zukünftigen Vergrösserung dem gestellten Programme entsprechend projectirt ist. Die Zimmer und Sääle sind für die daselbst untergebrachte Anzahl Pfleglinge in ihren Flächenausmasse genügend angenommen. Die Herstellung einer Ventilation nach Muster der hiesigen Bürgerschule die mit wenigen Kosten angelegt werden kann, ist sehr empfehlenswerth. Was die Anlage der Kellerräume anbelangt, so wäre es gebothen diese der Bequemlichkeit wegen unter der Küche und unter der Wohnung der Verwaltung zu situiren, und den Zugang zu denselben durch eine Stiegenanlage von der Speis aus zu schaffen, weil dann das Küchenper-
sonale leicht von der Küche, beziehungsweise von der Speis aus, in dieselben gelangen kann. Selbstverständlich müßte auch direkt vom Gang aus eine Thür zur Kellerstiege führen. - Steyr am 9. Jänner 1882. Konst. Melzer Ingenieur u. Architekt. Die Section beantragt: Die im Protocolle vom 5. Jänner 1882 vom Armenhausbau Comité aufgestellten Anträge: Punkt 2, 3, 4 und 5 wolle der löbliche Gemeinderath, auf Grundder angeschlossenen Begutachtung des Herrn Konstantin Melzer, Ingenieur der k. k. Rudolf Bahn bewilligen. Weiters möge der löbliche Gemeinderath den Bau des Armenhauses nach den überprüften vorliegenden Planskizzen, des städtischen Bauamtes, und zwar: den Beginn des Baues mit nächsten Frühjahr genehmigen. Mit dem Armenhausbau erforderlichen Vorarbeiten möge die
Bausection und das städt. Bauamt betraut werden, und sind in kürzester Zeit die Detailpläne, Kostenvoranschlag und die Baubedingnisfe von der III. Section dem löblichen Gemeinderathe zur endgiltigen Genehmigung und Veranlassung der Offertausschreibung vorzulegen. Der Herr Vorsitzende führt aus, daß Raum für 71 Arme und 8 Kranke zusammen also für 79 Arme vorhanden sei, ferner ist ebenerdig im rechtsseitigen Trakte die Verwaltung untergebracht. Es sind 2 Zimmer für je 12, 3 für je 9, 2 für je 4, 3 für je 2 und 6 für je einen und 2 Krankenzimmer für ja 4 kranke Arme vorhanden. In dem grösseren Zimmer werden einer der Armen als Stubenvater beziehungsweise als Stubenmutter fungiren. Die nöthigen Nebenräume, als Küche, Speis, Geräthezimmer Keller sind ebenfalls vorhanden. Für genügende Ventilation ist gesorgt. Die ganze Eintheilung ist ähnlich der dem Armenhause in Ibbs und Linz, und ist
ersteres von Herrn Vorsitzenden, Herrn Vicebürgermeister Gustav Gschaider und Herrn Gemeinderath Karl Holub letzteres von Herrn G. R. Josef Reder und Josef Peyrl früher besichtiget worden. Den ganze Bau wird auf circa 32000 fl kommen und beträgt die dem Armenhausbau zur Verfügung stehende Summe circa 42000 fl. Referent Herr G. R. Josef Peyrl bringt nun den Sectionsantrag nochmal zur Verlesung und wird über denselben in 3 Absätzen abgestimmt: 1. der vorliegende Plan wird im Principe genehmigt. Der Belegraum pr Person wird mit 6.0 Meter und der Luftraum mit 19-20 Cub. Meter und die Zimmerhöhe mit 3.2 Meter angenommen. Die grossen Lokalitäten sind mit einer Ventilation zu versehen und ist ein Versammlungssaal für verschiedene nothwendige Zwecke reservirt zu halten. Wird ohne Debatte einstimmig angenommen. 2. Wird der Bau des Armenhauses nach
den überprüften vorliegenden Planskizzen des städtischen Bauamtes genehmigt und beschlossen mit der Ausführung im kommenden Frühjahr zu beginnen. Wird ohne Debatte einstimmig angenommen. 3. Mit den für den Armenhausbau erforderlichen Vorarbeiten wird die Bausection und das städt. Bauamt betraut, und sind in der kürzesten Zeit die Detailpläne, der Kostenvoranschlag und die Baubedingnisse von der III. Section zur endgiltigen Genehmigung und zur Veranlassung der Offentausschreibung vorzulegen. Wird einstimmig genehmigt mit dem Zusatz-Antrag der Herren Gemeinderäthe Karl Holub und Josef Peyrl den Bauplatz früher auszustecken und sämmtliche Planskizzen und den Kostenvoranschlag im Gemeindeamte zu jedermanns Einsicht 8 Tage früher aufzulegen. - Z. 456. Nach Erschöpfung der Tagesordnung stellt Herr Gemeinderath Wilhelm Klein den Antrag der löbliche Gemeinderath möge angesichts des jüngst in einer Kirche zu Warschau stattgehabten
traurigen Ereignisses in Folge eines blinden Feuerlärmes den Beschluß fassen, aus Rücksichten für die Sicherheit der Person in kürzester Zeit dahin zu wirken, daß alle Ausgangsthüren in den hiesigen Kirchen nach Aussen aufgehend gemacht werden. Dieser Antrag von Herrn Gemeinderath Josef Peyrl unterstützt wird ohne Debatte einstimmig angenommen. - Z.1085. Schließlich stellt Herr Gemeinderath Jakob Kautsch an den Herrn Vorsitzenden die Frage, welche SicherheitsVorkehrungen gegen die weitere Verbreitung der Blatternepidemie in Steyr seitens der Gemeinde Vorstehung getroffen worden sind, nachdem allerlei Gerüchte ausgestreut werden und es gut ist, wenn man wisse was eigentlich richtig sei. Der Herr Vorsitzende erwiedert hierauf. Beim Auftreten der Krankheit Ende
Mai 1881 wurden sofort seitens der Gemeinde Vorstehung die gesetzlichen Schutzmassregeln ergriffen, so namentlich für öffentliche Impfung und genügende Desinfektion in den Häusern und Schulen und insbesondere im Eysnfelde gesorgt. Die durchschnittliche Zahl der Kranken war monatlich circa 30. Von Ende Mai bis Ende Dezember 1881 sind 259 Personen erkrankt, von diesen sind 37 gestorben. Hievon waren 7 (meist vor Jahren geimpft) und 10 nicht geimpft, welche Thatsache wohl am besten für die Nützlichkeit der Impfung spricht. Seit Ende Mai bis Ende Dezember sind in Steyr überhaupt 397 Sterbefälle vorgekommen, worunter wie schon erwähnt 37 an Blattern, also ein Verhältnis von circa 9 %. Im Monate Dezember sind 46 Blatternerkrankungen vorgekommen und wurde die weitere Sanitätsaufsicht hierüber an Herrn k. k. Bezirks Arzt Dr. Schuster übertragen,
welcher sich hinzu in der freundlichsten Weise herbeiließ unterstützt von Herrn Stadtwundarzt und eifrigst bemüht ist durch zweckmässige Desinfektion und Separation der Verbreitung der Krankheit Schranken zu setzen. Mit der Vornahme der Desinfektion der Wäsche und des Bettzeuges wurde eine eigene Persönlichkeit betraut, die allgemeine Desinfektion in den Häusern angeordnet, die öffentliche Impfung mit guten Erfolg fortgesetzt, die Schulen von den vorkommenden Fällen verständigt damit die Kinder aus den betreffenden Häusern zu Hause bleiben und schließlich im Wildhaus (Sierningerstrasse No. 152) mehrere Zimmer als Nothspital eingerichtet. Von nun an werden auch die von den Blattern ergriffenen Häuser in den Lokalblättern bekannt gegeben werden, damit sich das Publikum darnach richte und keine
übertriebenen Gerüchte verbreitet werden können. Herr Gemeinderath Karl Holub meint, daß sich die betreffenden Hauseigenthümer hiedurch beschwert erachten werden. Der Herr Vorsitzende erwidert, daß diese aus öffentlichen Rücksichten getroffene Verfügung eingeleitet worden ist, daher allfällige Beschwerden nicht beachtet werden können. Hierauf werden die Mittheilungen des Herrn Vorsitzenden zur befriedigenden Kenntnis genommen. Zum Schluße beantragt Herr Gemeinderath Josef Haller die Entfernung der Biernbäume vor dem künftigen Armenhausbauplatze. Wird einstimmig angenommen. Schluß der Sitzung 5 1/2 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende Georg Pointner Die Gemeinderäthe Josef Peyrl Jacob Kautsch Der Schriftführer Fritz Hähnel
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