die anläßlich der Grenzsperre durchgeführten Maßregeln sofort aufzulassen. Der mit den Funktionen in der Eintritts-Station Ramingsteg betraute Oberthierarzt Zachhuber wolle von dieser Verfügung unverweilt in Kenntnis gesetzt werden, wobei in Betreff der Entlohnung desselben auf den h. a. Erlass vom 12. November Z. 12516 verwiesen wird. Linz am 14. Dezember 1881. Der kk. Statthalter Weber. Die diesbezügliche Kundmachung wird an der Amtstafel angeschlagen. Wird einstimmig zur angenehmen Kenntnis genommen. - Z 15259. c. Z. 17565 B.I. An die geehrte Stadtgemeinde Steyr. In höflicher Erwiederung Ihres geschätzten Schreibens vom 28. v. Mts ad Z.8717 d. J. beehre ich mich bekannt zu geben, daß die Studien bezüglich der Herstellung des gewünschten Gehweges gepflogen wurden. Diese ergeben, daß bei voller Anwendung der mit h. Handelsministrial Erlass vom 25. Jänner 1879 vorgeschriebenen Belastung Sie sehr wesentliche Kosten
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