jedoch behufs neuerlicher Erhebungen vertagt worden ist stellt die Section folgenden Antrag: Dem Begehren des Gesuchsstellers Herrn Wenzl Hofer Lei- ter der Knabenvolksschule in Steyerdorf um Deckung der anliegenden Rechnungen für Holzverkleinerung, kann auf Grund des Bescheides der löblichen Gemeindevor stehung ddto. 28. November 1878 Z. 12358 kei- ne Folge gegeben werden, da diese Ausla- gen in dem Jahres Pauschale von 250 fl inbe- griffen sind. Was jedoch die Gleichstellung mit den übrigen zwei Leitern der Volksschulen betreffend die Auslagen, für verschiede- nen Lehrmitteln, bestehend in Papier und Drucksorten, Federn, Bleistifte, Streu, Schwämme, Kreide, Siegellack, Anschaf- fung von Trinkgeschirr, Hand und Abwisch- tücher, Bartwische, Körbe betrifft, so sollen diese Gegenstände auch vom Leiter dieser Schule gegen Verrechnung der Gemeinde angekauft und denselben hiezu ein jeweiliger Vorschuß von 50 fl be- willigt werden. Nach Ausgabe der 50 fl hat Herr Schulleiter Hofer die saldirten
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