Ratsprotokoll vom 16. Dezember 1881

Die von der Stadtgemeinde Vorstehung un- term 20. November 1881 dem Gemeinde Sta- tute gemäß erlassene Kundmachung lautete: Z. 14008. Ich bringe siemit gemäß § 50, Punkt 2. Absatz 4 des Gemeinde Statutes zur allgemeinen Kenntnis, daß die Voran- schläge der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde Casse, sowie sämmtlicher unter abgesonderten städtischer Verwaltung ste- henden Fonde und Anstalten für das So- larjahr 1882 von heute an durch 14 Tage im städtischen Kassa Amte (Rathhaus, I. Stock vorn links) zur öffentlichen Einsicht aufliegen. Es steht jedem Gemeinde Mitgliede frei, dagegen Erinnerungen zu machen, welche bei der durch den Gemeinderath zu erfol- genden Prüfung der Voranschläge in Erwägung gezogen werden. Stadtgemein- de Vorstehung Steyr am 20. November 1881. Der Bürgermeister Georg Pointner. Nach Ablauf der 14 tägigen Frist wurde folgender Amtsbericht erstattet: Laut der angeschlossenen Kundmachung waren die Voranschläge der Einnahmen und Ausgaben der Gemeindekasse, sowie sämmtlicher unter abgesonderter städti-

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