Die von der Stadtgemeinde Vorstehung unterm 20. November 1881 dem Gemeinde Statute gemäß erlassene Kundmachung lautete: Z. 14008. Ich bringe siemit gemäß § 50, Punkt 2. Absatz 4 des Gemeinde Statutes zur allgemeinen Kenntnis, daß die Voranschläge der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde Casse, sowie sämmtlicher unter abgesonderten städtischer Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten für das Solarjahr 1882 von heute an durch 14 Tage im städtischen Kassa Amte (Rathhaus, I. Stock vorn links) zur öffentlichen Einsicht aufliegen. Es steht jedem Gemeinde Mitgliede frei, dagegen Erinnerungen zu machen, welche bei der durch den Gemeinderath zu erfolgenden Prüfung der Voranschläge in Erwägung gezogen werden. Stadtgemeinde Vorstehung Steyr am 20. November 1881. Der Bürgermeister Georg Pointner. Nach Ablauf der 14 tägigen Frist wurde folgender Amtsbericht erstattet: Laut der angeschlossenen Kundmachung waren die Voranschläge der Einnahmen und Ausgaben der Gemeindekasse, sowie sämmtlicher unter abgesonderter städti-
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