Ratsprotokoll vom 25. November 1881

schaften (Bürgerssohn) entspreche und auch Zeugnisse mit Vorzug nach- gewiesen habe. Herr Referent setzt noch hiezu daß er selbst in den Bürgermatriken nachgesehen und Herrn Johann Rauscher daselbst nicht verzeichnet gefunden habe. Der Herr Vorsitzende macht noch auf- merksam, daß das Bürgerrecht ein persönliches und kein erbliches Recht ist. Hierauf bringt er den Sectionsantrag zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig zum Beschlusse erhoben - Z. 14172. Nachdem der Herr Vorsitzende noch eine Frage des Herrn G. R. Josef Peyrl ob die Dienststunden der städtischen Ge- wölbe und Feuerwächter im Sommer und Winter die gleichen seien und wenn dies der Fall wäre er im Win- ter die Dienstdauer bis 5 Uhr Mor- gens zu kurz finde, dahin beantwor- tet, daß die Dienststunden seinerzeit

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