Ratsprotokoll vom 25. November 1881

daß er ein Bürgerssohn ist, von Stadt Steyr. Zudem erlaubt sich ehrfurchtsvoll Ge- fertigter zur Bekräftigung dieses Fac- tums noch anzuführen, daß sein Vater Johann Rauscher sen. laut Kaufvertrag vom 6. September 1811 eingetragen im Ge- währbuche der Stadt Steyr II. Band pag. 732 die im Gewerbe Vormerkungs- Protokolle der Stadt Steyr fol. 58 vorgetra- genen 1 1/2 bürgerliche Bäckengewerbe von Michael Schneider käuflich erworben und bis zum 26. April 1833 immer beses- sen hat, allwo dasselbe im Exekutionswe- ge an Michael und Franziska Baum- gartner überging. Sein Vater war also durch volle 22 Jahre ausübender und steuerzahlender Bürger von Stadt Steyr. Wenn nun über alle vorgeschrie- benen sechs Punkte zur Erlangung des in Rede stehenden Stipendiums der Nachweis geliefert ist, zudem sein Sohn Rudolf Rauscher sich bei der kk. Staats Oberrealschule der er-

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