daß er ein Bürgerssohn ist, von Stadt Steyr. Zudem erlaubt sich ehrfurchtsvoll Gefertigter zur Bekräftigung dieses Factums noch anzuführen, daß sein Vater Johann Rauscher sen. laut Kaufvertrag vom 6. September 1811 eingetragen im Gewährbuche der Stadt Steyr II. Band pag. 732 die im Gewerbe VormerkungsProtokolle der Stadt Steyr fol. 58 vorgetragenen 1 1/2 bürgerliche Bäckengewerbe von Michael Schneider käuflich erworben und bis zum 26. April 1833 immer besessen hat, allwo dasselbe im Exekutionswege an Michael und Franziska Baumgartner überging. Sein Vater war also durch volle 22 Jahre ausübender und steuerzahlender Bürger von Stadt Steyr. Wenn nun über alle vorgeschriebenen sechs Punkte zur Erlangung des in Rede stehenden Stipendiums der Nachweis geliefert ist, zudem sein Sohn Rudolf Rauscher sich bei der kk. Staats Oberrealschule der er-
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