nannten Eheleuten für ihr gefäll- ges Entgegenkommen der schriftliche Dank zuerkannt werden. Herr G. R. Jakob Kautsch frägt ob dieser Vertrags Entwurf dem Armenhausbau- Comite vorgelegen sei, was sich behufs Einheit der ganzen Angelegenheit empfeh- len würde; ferners ob die Rechtssection der Geschäftsordnung gemäß den Vertrags- Entwurf begutachtet habe? Referent Herr Gemeinderath Josef Peyrl erwiedert, daß dies nicht der Fall war und zwar einerseits, weil die Angele- genheit sehr dringend, andererseits in der Sitzung ohnehin alle 4 Sectionen zugegen sind und ihr Gutachten ab- geben können. Des Herr Vorsitzende ist derselben Ansicht und betont daß es sich hauptsächlich darum handelte, das günstige Anbot rasch an- zunehmen und die ganze Armenhausbau- Angelegenheit einen guten Schritt vor- wärts zu bringen. Sollte die Rechtssection gegen die Annahme
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