vom 17. November d. Js. Z. 13982, gestatten Herr Urban Schreiberhuber und dessen Ehegattin Elisabeth der Stadtgemeinde Steyr das allein ausschliessende Recht auf der in der Katastral Gemeinde Steyr Vorstadt Aichet gelegenen zum Köglmayrgute gehörigen Wiesenparzelle No. 741 an beliebigen Stel- len dieser Parzelle Wasserquellen zu suchen und dieselben in eine gemeinschaftliche Brun- nenstube zu vereinigen; weiters räumen dieselben der Stadtgemeinde Steyr das wei- tere Recht ein, von dieser Brunnenstube längs der obigen Wiesenparzelle nach der im beigeschlossenen Plane vom 17. November 1881 mit blauer Farbe angegebenen Richtung die erforderlichen Wasserleitungsröhren in der nöthigen und frostfreien Tiefe zu legen, und des zur Herstellung der im Plane er- sichtlichen Leitung durch die Wiesenpar- zelle No. 741, wenn nothwendig auch die Ecke der uns gehörigen Acker Parzelle No. 740 benützt werden darf. 2. Das in eine gemeinschaftliche Brunnen- stube vereinigte Quellenwasser überlas-
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