Ratsprotokoll vom 25. November 1881

in der Ausdehnung der auf unserem Grunde befindlichen Wasserleitung zu jeder Zeit ohne einer Ersatzleistung für Kulturbeschädigung vorzunehmen. Für die Ertheilung dieser Bewilligung zum Wasserbezuge aus der in unserer Wiesenparzelle No. 741 zu errichteten Brunnenstube beanspruchen wir von der löbl. Stadtgemeinde auf die Dauer des Wasserbezuges aus derselben ein jährliches Brunngeld von 12 fl Schreibe Zwölf Gulden Öst. Whg., welches uns alljährlich vorhinein auszuzahlen ist. Zur Sicherheit der Stadtgemeinde wegen dieses Wasserbezuges bewilligen wir, daß dieses Recht auf dem uns eigenthümlichen Köglmeyrgute No. 59 im Grundbuche der Katastral Gemeinde Gründberg Einlage Z. 51 als Reallast eingetragen werden könne, und wolle daher hierüber der erforderliche Vertrag abgeschlossen werden. Weiters bedingen wir uns, daß oberhalb der neuen Brunnenstube an der Strassenkante eine Mauer von 0.3 M. Höhe und circa 10.0 Meter Länge zur Abhaltung des Regenwassers auf Kosten den Stadtge-

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