in der Ausdehnung der auf unserem Grunde befindlichen Wasserleitung zu jeder Zeit ohne einer Ersatzleistung für Kulturbeschädigung vorzunehmen. Für die Ertheilung dieser Bewilligung zum Wasserbezuge aus der in unserer Wiesenpar- zelle No. 741 zu errichteten Brunnenstube beanspruchen wir von der löbl. Stadtgemeinde auf die Dauer des Wasserbezuges aus der- selben ein jährliches Brunngeld von 12 fl Schrei- be Zwölf Gulden Öst. Whg., welches uns alljähr- lich vorhinein auszuzahlen ist. Zur Sicherheit der Stadtgemeinde wegen die- ses Wasserbezuges bewilligen wir, daß dieses Recht auf dem uns eigenthümlichen Köglmeyr- gute No. 59 im Grundbuche der Katastral Ge- meinde Gründberg Einlage Z. 51 als Reallast eingetragen werden könne, und wolle da- her hierüber der erforderliche Vertrag ab- geschlossen werden. Weiters bedingen wir uns, daß oberhalb der neuen Brunnenstube an der Strassen- kante eine Mauer von 0.3 M. Höhe und circa 10.0 Meter Länge zur Abhaltung des Regenwassers auf Kosten den Stadtge-
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