Ratsprotokoll vom 25. November 1881

in der Ausdehnung der auf unserem Grunde befindlichen Wasserleitung zu jeder Zeit ohne einer Ersatzleistung für Kulturbeschädigung vorzunehmen. Für die Ertheilung dieser Bewilligung zum Wasserbezuge aus der in unserer Wiesenpar- zelle No. 741 zu errichteten Brunnenstube beanspruchen wir von der löbl. Stadtgemeinde auf die Dauer des Wasserbezuges aus der- selben ein jährliches Brunngeld von 12 fl Schrei- be Zwölf Gulden Öst. Whg., welches uns alljähr- lich vorhinein auszuzahlen ist. Zur Sicherheit der Stadtgemeinde wegen die- ses Wasserbezuges bewilligen wir, daß dieses Recht auf dem uns eigenthümlichen Köglmeyr- gute No. 59 im Grundbuche der Katastral Ge- meinde Gründberg Einlage Z. 51 als Reallast eingetragen werden könne, und wolle da- her hierüber der erforderliche Vertrag ab- geschlossen werden. Weiters bedingen wir uns, daß oberhalb der neuen Brunnenstube an der Strassen- kante eine Mauer von 0.3 M. Höhe und circa 10.0 Meter Länge zur Abhaltung des Regenwassers auf Kosten den Stadtge-

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