Ratsprotokoll vom 25. November 1881

berhuber geben diesbezüglich zu Protocoll. Wir gestatten der löbl. Stadtgemeinde Steyr auf der uns gehörigen Wiesenpar- zelle No. 741 an beliebigen Stellen dieser Parzelle Wasserquellen zu suchen und dieselben in eine gemeinschaftliche Brun- nenstube zu vereinigen; weiters räu- men wir der Stadtgemeinde Steyr das Recht ein, von dieser Brunnenstube längs der obigen Wiesenparzelle nach der im Plane vom 17. November d. Js. mit blauer Farbe angegebenen Richtung die erfor- derlichen Wasserleitungsröhren in der nöthigen und frostfreien Tiefe zu le- gen; wobei noch bemerkt wird, daß zur Herstellung des im Plane ersichtlichen Bogens die Ecke der uns gehörigen Acker- parzelle No. 740 benützt werden darf. Das in eine gemeinschaftliche Brunnen- stube vereinigte Quellenwasser über- lassen wir der Stadtgemeinde zur freien unbeschränkten Benützung, und hat dieselbe das Recht, nach Erfordernis die nöthigen Reparaturen und Aufgrabung

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