achtung und Antragstellung mit dem Bemerken zu übersenden, daß der hohe Landesausschuß für Oberoesterreich die Sache als dringend behandelt und von der gefertigten Gemeindevorstehung fortwährend Berichterstattungen über den Stand der Sache abverlangt. Gemeinde Vorstehung Sct. Ulrich am 17. November 1881. Oesterreicher. In Folge dieser Zuschrift fand nun am 30. November l. Js. eine gemeinschaftliche Lokalcommission statt und wurde die Nothwendigkeit der Vornahme dieser Strassenregulirung allseitig constatirt. Die Section beantragt nun der löbliche Gemeinderath möge die erwähnte Strassenregulirung nach dem rechtsseitigen Projekte (Richtung Steyr-Gmain) im Principe genehmigen. Die weiteren Ausführungsbestimmungen sind mit der Gemeinde Sct. Ulrich zu vereinbaren und sodann unter Beilage des genauen Kostenvoranschlages für den im Stadtgebiethe
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