achtung und Antragstellung mit dem Bemerken zu übersenden, daß der hohe Landesausschuß für Oberoesterreich die Sache als dringend behandelt und von der gefertigten Gemeindevorstehung fortwäh- rend Berichterstattungen über den Stand der Sache abverlangt. Gemeinde Vorstehung Sct. Ulrich am 17. November 1881. Oesterreicher. In Folge dieser Zuschrift fand nun am 30. November l. Js. eine gemeinschaft- liche Lokalcommission statt und wurde die Nothwendigkeit der Vornahme dieser Strassenregulirung allseitig constatirt. Die Section beantragt nun der löbliche Gemeinderath möge die erwähnte Stras- senregulirung nach dem rechtsseitigen Projekte (Richtung Steyr-Gmain) im Principe genehmigen. Die weiteren Ausführungsbestimmungen sind mit der Gemeinde Sct. Ulrich zu vereinbaren und sodann unter Beilage des genauen Kostenvoranschlages für den im Stadtgebiethe
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2