sung im Sinne des Amtsberichtes mit dem Zusatze, daß der Herr Bürgermeister seitens des löblichen Gemeinderathes zum Abschluß der eventuellen Abfindungen bevollmächtigt werde. Herr Gemeinderath Josef Peyrl frägt ob in der Abfindung die Rückvergütung enthalten ist. Der Herr Vorsitzende bejaht diese Frage. Herr Gemeinderath Mathias Perz frägt ob die Erhebungen über die Menge der Einfuhr von gebrannten geistigen Flüssigkeiten seitens der einzelnen Partheien in laufenden Jahre gepflogen worden sind. Der Herr Vorsitzende erwiedert, daß dies geschehen sei. Hierauf wird der S. A. einstimmig zum Beschluße erhoben. - Z. 13885. 3. An den löblichen Gemeinderath der Stadt Steyr. Der löbliche Gewerbeverein des Steyrer Industrie Bezirkes hat mit Eingabe vom 25. Oktober l. Js. hieher angezeigt, daß die von ihm creirte gewerbliche Fortbildungsschule mit Beginn dieses Schuljahres wieder eröffnet wurde und stellte hiebei
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2