wäre baldigst beiliegende Kundmachung zu erlassen. Nachdem im Jahre 1881 vom Februar bis inclusive Oktober also in 9 Monaten das Gesammterträgnis der in Rede stehenden Verbrauchsumlage 833 fl 29 x betrug, so kann man wohl das ganzjährige Erträgnis sicherlich mit 1000 fl annehmen, und auch diesen Betrag in den voraussichtlichen Einnahmen für das Verwaltungsjahr 1882 einstellen. - Steyr am 14. November 1881. Der Secretär Hähnel. Kundmachungs Entwurf. Der Gemeinderath der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr hat in seiner Sitzung vom 25. November 1881 beschlossen in den Voranschlag des Gemeindepräliminars für das Verwaltungsjahr 1882 auf Grund des Landesgesetzes vom 5. August 1880 G. d. Verordn. Bl. No. 9 den vermuthlichen Ertrag der Verbrauchsumlage für gebrannte geistige Flüssigkeiten einzustellen. Die Einhebung dieser Verbrauchsumlage wird im Jahre 1882, wie bisher bei der Einfuhr von den betreffenden Mauth-
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