Wird zur Kenntnis genommen. - Z. 14170. c. Vom hochwürdigen Stadtpfarramte ist nachstehende Zuschrift eingelangt. Löbliche Stadtgemeinde Vorstehung. Der ergebenst Gefertigte beehrt sich anzuzeigen, daß er in den östlichen Theil der Stadtpfarrkirche nämlich in die Sakristei und den vorderen Theil des linken Seitenschiffes die Gasbe- leuchtung einzuführen beabsichtigt und hiezu schon die nöthigen Aufträge er- theilt hat. Da es sehr angezeigt wäre, daß am oberen Eingange der Pfarrstiege, welche von so vielen Leuten betreten wird und dermalen ganz finster ist, eine Gas- flamme angebracht würde, so erlaubt sich der Gefertigte die bescheidene An- frage, ob nicht die löbliche Gemeinde Vorste- hung geneigt wäre, auch an diesem Orte noch eine Gasflamme zu errichten, was gegenwärtig unter Einem be- werkstelligt werden könnte. Steyr am 25. November 1881. Can. Georg Arminger Stadtpfarrer. Der Bericht des Bauamtes lautet: Nach Aeusserung des Herrn Gasdirek- tors würde die gewünschte Laterne
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