immer treffe selbst wenn es sein Bruder wäre könnte er keinen an- dern Vorgang empfehlen, als den von der Section beantragten. Herr Gemeinderath Jakob Kautsch ist entschieden der gleichen Ansicht, indem eine andere Auffassung die ganzen Of- fertausschreibungen ad absurdum führen müsste, die rechtliche Frage liege ja hier ganz klar. Er empfiehlt den Sections- Antrag zum Beschlusse zu erheben. Herr Gemeinderath Anton Mayr fragt ob in früheren Fällen auf dieselbe Art vorgegangen worden oder ob nicht etwa in Fällen wo durch dringende Umstände der Termin versäumt wurde, Rücksicht genommen worden ist, und etwa zugewartet worden sei. Herr Gemeinderath Josef Reder entgeg- net es sei immer so gehalten worden, wie im vorliegenden Falle. Herr Gemeinderath Josef Peyrl erin- nert daran, daß die Section mit der Eröffnung des Offertes ohnehin bis
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