weiteren Bewilligung mehr benöthigen. Mittelst Zuschrift der löblichen GemeindeVorstehung der Stadt Steyr vom 1. April 1876, No. 3274 wurden die Schulleitungen angewiesen, die Unterrichtserfordernisse, als Kreide, Schwämme und Tinte nur bei Gottwald zu beziehen. Ich fragte mich damals beim Herrn Bürgermeister an, ob dieser Erlaß auch auf die mir unterstehende Schule Anwendung habe, da ich bisher einen Pauschalbetrag bezogen habe, worauf sich der Herr Bürgermeister dahin aussprach, daß in diesem Falle jener Erlaß auf unsere Schule keinen Bezug habe. Durch die Anordnung der löblichen Gemeinde Vorstehung, daß vom Mai 1880 an die Tinte vom Amte beigestellt werde, entfiel mir wohl ein Theil der Auslagen, allein ich erlaube mir zu bemerken, daß seit Bewilligung des Pauschalbetrages die Zahl der Schülerinnen an dieser Schule um 200 gestiegen ist und daß namentlich die Auslagen für Kanzleierfordernisse sich bedeutend vermehrten. Diesen letzten
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