Ratsprotokoll vom 4. November 1881

Abwischtücher, Bartwische, Körbe sollen auch vom Leiter dieser Schule gegen Verrechnung der Gemeinde angekauft, dazu ihm ein jeweiliger Vorschuß von 50 fl bewilliget werden. Nach Ausgabe dieser 50 fl hat Herr Direktor Wenhart, die saldirten Rechnungen der Gemeinde Vorstehung zur Prüfung vorzulegen. Tinte hat Herr Direktor für sämmtliche Classen in natura von der Gemeinde zu beziehen. Den jährlichen Pauschalsbetrag von 312 fl 50 xr, hat der Leiter der Schule in Aichet wie bisher in 1/4tl jährigen Raten gegen Quittung zu beheben. Jedoch sollen diese Bestimmungen nur zu gelten haben, ad personam Herrn Wenzel Wenhart Direktor genannter Schule. Dieser von der Section gestellte Antrag hätte für genannte Schule mit 1. Oktober 1881 in Wirksamkeit zu treten, resp. rückzugreifen. Alle die bis dato zuerkannten, und auch behobenen Bezüge vom Leiter der AichetSchule, sind ebenfalls mit genannten Datum

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