möge der löbliche Gemeinderath diese Erhöhung bewilligen. Der Pauschalbetrag von 312 fl 50 soll zur Haltung einer Magd, für die Säuberung und Reinhaltung der sämmtlichen Schullokalitäten, für alle Verrichtungen, welche einen Schuldiener obliegen, für Holzver- kleinerung, Holztragen, Heitzen, Ein und Aushängen der Winterfen- ster, Jalousien, nebst Reinigung derselben, Beistellung der Sagspäne, Besen, Kerzen und Spänne zum Anheitzen in den Schulzimmern, reinigen der Hand und Abwischtücher, die Bestimmung haben. Die Einstellung der weiteren bisherigen Bezüge, gründet sich auf Gleichstel- lung aller anderen Schulen. Alle anderen Utensilien, Lehrmitteln, bestehend in Papier und Drucksorten Federn, Bleistifte, Streu, Schwäme, Kreide, Oblatten, Siegellack, Anschaf- fung von Trinkgeschieren, Hand und
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