wagen über den Schnallenberg ziehen müssen. Herr Gemeinderath Wilhelm Klein erwie- dert zur Anfrage des Herrn Vorsitzenden, daß die Entlohnung für die Bespannung bei Feu- ersgefahr von Fall zu Fall statthaben soll, weil sich hier schwer eine fixe Bestimmung treffen lasse. Was den Wunsch des Herrn Gemeindera- thes Josef Haller betrifft, so finde er den- selben ganz gerechtfertigt und ist es auch bereits Vorschrift, daß die Mannschaft an steilen Stellen vom Wagen, wie dessen Ein- richtung gut zuläßt abspringe. Er werde jedes ihm bekannt werdende Ausserachtlas- sen dieser Vorschrift stets geziement behandeln. Hierauf wird der Sectionsantrag mit dem Zusatzanträgen der Herren Gemeinderä- then Johann Mayr und Wilhelm Klein betreffend die Verpflichtung zur Beistel- lung der Bespannung bei Feuersgefahr gegen Entlohnung von Fall zu Fall, einstimmig zum Beschlusse erhoben. Z. 13380. (Durch diesen Beschluß wird jedoch keineswegs aufgeho- ben der § 14 Absatz 2 der Feuerordnung für Steyr ...) 6. Das Ansuchen des Vereines für För-
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2