Herr Gemeinderath Johann Mayr beantragt, daß in den neuen Vertrags Bedingnissen analog den Bestimmungen der neuen Feuerordnung auch der Passus aufzunehmen ist, daß Contrahent über Auftrag des Herrn Bürgermeisters oder seiner Organe bei Feuersgefahr in erster Linie die nöthige Bespannung unverweigerlich beizustellen und dazu diejenige Bespannung die ihm and nächsten bei der Hand ist zu verwenden habe. Herr Gemeinderath Josef Peyrl empfiehlt diesen Antrag auf das Wärmste zur Annahme. Der Herr Vorsitzende fragt ob hiefür eine specielle Entlohnung zugestanden werden solle. Herr Gemeinderath Josef Haller wünscht, man möge beim Ausfahren die Pferde etwas schonen und solle die Mannschaft an steilen Stellen absteigen daß nicht wie z. B. schon vorgekommen die Pferde den vollen Mannschafts-
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