wie bisher auch ferners die Kinder im Vereine mit der Mutter erhalten und zu ordentlichen Menschen erziehen werde. Herr Gemeinderath Johann Nep. Dürrnberger erwiedert, es sei zwar richtig, daß der löbliche Gemeinderath nicht nutzlos Moral zu predigen habe, ebenso richtig sei es aber auch, daß er nicht eine unmoralische Verbindung nämlich ein Concubinat zu unterstützen habe. Richtiger wäre es daß die Therese Waldi, wenn sie nach Lundenburg kommt und dort in Koncubinat lebe, dieses von der Behörde aufgehoben, und sie mit den Kindern nach Steyr abgeschoben werden möchte. Für die fernere Erziehung der Kinder hätte die Gemeinde zu sorgen. Dieser Vorgang wäre der richtige, daher er die Abweisung der Bittstellerin beantrage. Herr Gemeinderath Anton Mayr tritt diesen Antrag entgegen und unterstützt den Antrag der Section, in dem er ebenso wie in der betreffenden Armenraths Sitzung der Ansicht ist, daß man die Kinder ihren
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