Verhältnisse zu verbessern und zu erleichtern, und ich meine gegenwärtige Bitte mir nicht erlauben würde, wenn ich mir nicht der Reinheit meiner Absichten bewußt wäre, daher auch die Gewährung meiner Bitte jedenfalls in einer guten Absicht gegründet wäre, übrigens ich und eine periodische Unterstützung sondern nur um ein einmaliges Reisegeld bitte, und ich hieher zuständig bin, der löblichen Zuständigkeitsbehörde selbst daran gelegen sein müsse, daß ich für mein ordentliches Fortkommen und Verbesserung meiner Lage besorgt bin. Ich bitte daher unterthänigst, daß meine Bitte der geneigten Gewährung gewürdiget und mir ein Reisegeld zur Reise nach Lundenburg gnädigst im Recurswege bewilliget werden wolle. Steyr am 31. Oktober 1881. Theresia Waldy. Die Section geleitet von den Gedanken, daß der löbliche Gemeinderath in erster Linie für die Kinder, welche nichts dafür können, daß ihre Aeltern nicht
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