Gemeinde-Rath. - Wie aus dem an- schlüssigen Decrete des löblichen Ar- menrathes vom 16. Oktober, zugestellt 19. Oktober 1881 Z. 12255 hervorgeht, bin ich unterthänigst gefertigte Theresia Waldi mit meinen Gesuche um Bewilligung eines Reisegeldes zur Reise nach Lundenburg abgewiesen worden mit dem Bemerken, daß mir dagegen an den löblichen Gemeinde- Rath der Recurs innerhalb 14 Tagen offen steht. - Ich bitte nun vielmals, daß mir im Recurswege ein Reise- geld zu dem angegebenen Zwecke gnä- digst bewilliget werde, da meine Er- werbsfähigkeit und mein wirklicher Erwerb nicht derart beschaffen sind, daß ich in den Stand gesetzt wäre, meine sämmtlichen Lebensbedürfnisse bei dem hohen Preise derselben bestrei- ten zu können, und meine Absicht dahin gerichtet ist, mir auf ordentlichen und gesetzlichen Wege meine Existenz,
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