Gemeinde-Rath. - Wie aus dem anschlüssigen Decrete des löblichen Armenrathes vom 16. Oktober, zugestellt 19. Oktober 1881 Z. 12255 hervorgeht, bin ich unterthänigst gefertigte Theresia Waldi mit meinen Gesuche um Bewilligung eines Reisegeldes zur Reise nach Lundenburg abgewiesen worden mit dem Bemerken, daß mir dagegen an den löblichen GemeindeRath der Recurs innerhalb 14 Tagen offen steht. - Ich bitte nun vielmals, daß mir im Recurswege ein Reisegeld zu dem angegebenen Zwecke gnädigst bewilliget werde, da meine Erwerbsfähigkeit und mein wirklicher Erwerb nicht derart beschaffen sind, daß ich in den Stand gesetzt wäre, meine sämmtlichen Lebensbedürfnisse bei dem hohen Preise derselben bestreiten zu können, und meine Absicht dahin gerichtet ist, mir auf ordentlichen und gesetzlichen Wege meine Existenz,
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