Ratsprotokoll vom 4. November 1881

gender Bescheid seitens des städtischen Armenrathes zugestellt. An Frau Therese Waldi in Steyr. - Der Armenrath der Stadt Steyr hat Ihrem mündlich gestellten Ansuchen um Bewilligung eines Reisegeldes behufs Abreise nach Lundenburg aus dem Grunde keine Folge gegeben, da Sie noch erwerbsfähig sind und dann das Verhältnis zu dem ausserehelichen Vater Ihrer Kinder, bei dem Umstande als dieser ohnehin verheiratet ist als unmoralisch von Seite der Gemeinde nicht durch Gewährung des Reisegeldes zur dessen Aufsuchung unterstützt werden könne. Hievon werden Sie mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, daß Ihnen gegen diese Entscheidung gemäß § 38 des Armen Statuts der binnen 14 Tagen hieramts einzubringende Recurs an den löbl. Gemeinderath der Stadt Steyr offen steht. Städt. Armenrath Steyr am 16. Oktober 1881. Der Vorsitzende G. Pointner. Therese Waldi hat hierauf folgende Recursschrift eingebracht: Löblicher

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