gender Bescheid seitens des städtischen Armenrathes zugestellt. An Frau The- rese Waldi in Steyr. - Der Armenrath der Stadt Steyr hat Ihrem mündlich gestell- ten Ansuchen um Bewilligung eines Rei- segeldes behufs Abreise nach Lundenburg aus dem Grunde keine Folge gegeben, da Sie noch erwerbsfähig sind und dann das Verhältnis zu dem ausserehelichen Vater Ihrer Kinder, bei dem Umstande als die- ser ohnehin verheiratet ist als unmora- lisch von Seite der Gemeinde nicht durch Gewährung des Reisegeldes zur dessen Aufsuchung unterstützt werden könne. Hievon werden Sie mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, daß Ihnen gegen diese Entscheidung gemäß § 38 des Armen Sta- tuts der binnen 14 Tagen hieramts ein- zubringende Recurs an den löbl. Gemein- derath der Stadt Steyr offen steht. Städt. Armenrath Steyr am 16. Oktober 1881. Der Vorsitzende G. Pointner. Therese Waldi hat hierauf folgende Recursschrift eingebracht: Löblicher
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2