nommen wurde und weiters von Seite der löblichen Bausection für die Auf- stellung der Gaslaternen auf den obigen Stellen die Einholung eines Kostenvoran- schlages beantragt war, wird hiemit dem gestellten Antrage entsprochen und beigeschlossen der gewünschte Kostenvor- anschlag mit dem Bemerken überreicht, daß die Aufstellung der Gaslaterne an der Stadtpfarrkirche selbst von Seite der Gasfabrick unentgeldlich geschieht. Die im beigeschlossenen Kostenvoranschla- ge angesetzte Kostensumme von 101 fl 50 xr wird sich für die durch die Stadtgemein- de vorzunehmende Ausbesserung der Mauer, welche durch das Einlassen der Gasröhren beschädigt wird, höchstens um fl 5 bis 6 erhöhen. Städt. Bau- amt Steyr am 26. September 1881. Bogacki. Der Sektionsantrag lautet: Die beantragte Aufstellung des Gas- laterne auf der Schmiedstiege von Seite der Gasfabrik mit veranschlag- ten Kostenbetrage pr 101 fl 50 xr wird zur Genehmigung vorgeschlagen.
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