Ratsprotokoll vom 14. Oktober 1881

nommen wurde und weiters von Seite der löblichen Bausection für die Aufstellung der Gaslaternen auf den obigen Stellen die Einholung eines Kostenvoranschlages beantragt war, wird hiemit dem gestellten Antrage entsprochen und beigeschlossen der gewünschte Kostenvoranschlag mit dem Bemerken überreicht, daß die Aufstellung der Gaslaterne an der Stadtpfarrkirche selbst von Seite der Gasfabrick unentgeldlich geschieht. Die im beigeschlossenen Kostenvoranschlage angesetzte Kostensumme von 101 fl 50 xr wird sich für die durch die Stadtgemeinde vorzunehmende Ausbesserung der Mauer, welche durch das Einlassen der Gasröhren beschädigt wird, höchstens um fl 5 bis 6 erhöhen. Städt. Bauamt Steyr am 26. September 1881. Bogacki. Der Sektionsantrag lautet: Die beantragte Aufstellung des Gaslaterne auf der Schmiedstiege von Seite der Gasfabrik mit veranschlagten Kostenbetrage pr 101 fl 50 xr wird zur Genehmigung vorgeschlagen.

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