gulirung des Gsangberges in Hinkunft gewähren wird, mehr als entschädigt. Er beantrage daher vom rechtlichen Standpunkte aus die Abweisung des Gesuchstellers. Herr Gemeinderath Peyrl Josef erwiedert, daß im gegebenen Falle wohl die lange Dauer des Umbaues beziehungsweise die hiedurch bedingte längere Geschäftsstörung in Betracht zu ziehen wäre. Hierauf bringt der Herr Vorsitzende den Antrag des Herrn Gemeinderathes Peyrl Josef zur Abstimmung und wird dieser Antrag einstimmig abgelehnt. In Folge wird nun der Sectionsantrag gleichsam einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 12170. III. Section Referent: Der Sectionsobmann Herr Gemeinderath Redl Johann. Löbliche Gemeinde Vorstehung Steyr. Es hat sich die Nothwendigkeit herausgestellt für die Vorbrecher-Abtheilung
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