ganze verlangte Entschädigungssumme von 30 fl ÖW zu bewilligen. Herr Gemeinderath Peyrl Josef glaubt Herr Alois Mitter würde sich auch mit einer Entschädigung im Betrage von 15 fl begnügen. Herr Gemeinderath Kautsch Jakob erwiedert: Herr Alois Mitter ersuche ganz deutlich um Schadenersatz. Diesem zu verlangen sei er nicht berechtigt, die Gemeinde habe ihm keinen Schaden zugefügt. Zum Ersatz eines entgangenen Gewinnes aber könne sie nicht verhalten werden, da sonst in Zukunft z. B. wenn der Grünmarkt regulirt werde, auch die dortigen Haus- oder Geschäftsbesitzer mit allerhand Forderungen für den ihnen während des Umbaues entgangenen Gewinn an die Gemeinde herantreten würden, Gesuchsteller werde wie Herr Gemeinderath Holub schon erwähnt durch den Nutzen, welchen ihm die Re-
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