rung eines Armengeldes mit der Begründung, daß sie noch erwerbsfähig sei, abgewiesen worden, dem städtischen Armenrathe zur genaueren Erhebung der Verdienstfähigkeit der Recurentin rückgemittelt. Hierüber hat nun der städtische Armenrath in seiner Sitzung vom 3. Oktober l. Js. einstimmig beschlossen dem löblichen Gemeinderathe über obigen Auftrag zu berichten, daß dieselbe gegenwärtig zwar nicht mehr in Arbeit geht, jedoch ohne sichtbare Beschwerden den Haushalt ihrer 4 erwerbsfähigen Kinder führt, bei ihnen wohnt und von ihnen ernährt wird. Eine ihrer Tochter verdient wöchentlich 4 fl 50 xr, die zweite verdient wöchentl. 3 fl - die dritte ist gegenwärtig zur Entbindung nach Wien gereist. Der Sohn, welcher Polierer ist, hat auch einen guten Wochenverdienst, es erscheint daher Rosalia Steininger nicht in dem Grade erwerbsunfähig und arm, daß ihr von Gemeindemit-
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