rung eines Armengeldes mit der Be- gründung, daß sie noch erwerbsfähig sei, abgewiesen worden, dem städtischen Armenrathe zur genaueren Erhebung der Verdienstfähigkeit der Recurentin rückgemittelt. Hierüber hat nun der städtische Armen- rath in seiner Sitzung vom 3. Oktober l. Js. einstimmig beschlossen dem löb- lichen Gemeinderathe über obigen Auf- trag zu berichten, daß dieselbe gegen- wärtig zwar nicht mehr in Arbeit geht, jedoch ohne sichtbare Beschwerden den Haushalt ihrer 4 erwerbsfähigen Kinder führt, bei ihnen wohnt und von ihnen ernährt wird. Eine ihrer Tochter ver- dient wöchentlich 4 fl 50 xr, die zweite verdient wöchentl. 3 fl - die dritte ist gegenwärtig zur Entbindung nach Wien gereist. Der Sohn, welcher Polierer ist, hat auch einen guten Wochenverdienst, es erscheint daher Rosalia Steininger nicht in dem Grade erwerbsunfähig und arm, daß ihr von Gemeindemit-
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