die hohe Landesregierung zu richten, welche dieser Bitte auf Grund obig ausgeführten thatsächlichen Verhältnisse wohl nachkommen werde. Er könne sich erinnern, daß in einen ganz gleichen Fall vor einigen Jahren von der hohen Landesregierung eine solche Ausnahme unter gleichen Verhältnissen gestattet worden sei. Der Vorsitzende erklärt, daß er gerne bereit sei der hohen oberoesterr. Statthalterei diese für Steyr sehr wichtigen Angelegenheit ungesäumt und bestens befürwortend zur hohen Entscheidung in Vorlage zu bringen. Herr Gemeinderath Anton v. Jäger meint man möge abwarten was die Landeshauptstadt Linz in dieser Angelegenheit thun werde. Herr Gemeinderath Reder Josef erwiedert, daß dies nicht angehe, weil Linz eine ganz andere Lage habe und seinen Fleischbedarf ganz
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