ner Steyrs, zum grossen Theile Arbeiterfamilien, hart getroffen, da bei dem Umstande als Steyr durch seine natürliche Lage gezwungen ist sein Schlachtvieh beinahe ausschließlich von den angrenzenden Gemeinden Niederoesterreichs zu beziehen; durch die nunmehrige Grenzsperre eine rapide Fleischvertheuerung eintreten müßte. Die im Bezirke Amstetten gelegenen Nachbargemeinden Weistrach, Behamberg, Kirnberg, Haidershofen, Wolfsbach, Ernsthofen, Sct. Peter und Seitenstetten seien noch in weiten Umkreise seuchenfrei daher es wohl keinen Anstand unterliegen solle gegen Beobachtung der strengsten Controlsmaßregeln aus obigen Ortschaften Schlachtvieh und nur Schlachtvieh nach Steyr einzuführen. Der löbliche Gemeinderath möge den Herrn Bürgermeister ermächtigen im Namen der Stadtgemeinde Steyr eine diesbezügliche Bitte schleunigst an
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