Nachlasses von 19 8/10 Perzent auf den Kohlanger zu verführen. Schließlich ist auch die Bedingung zu stellen, daß für die Herstellung des bestehenden Gerüstes, welches zur Un- tersuchung des Felsens und längs der ganzen Geländermauer von Herrn An- ton Plochberger aufgestellt wurde, keine weitere Entschädigung von Seite der Stadt- gemeinde demselben zu leisten ist. Behufs Genehmigung ist diese Angele- genheit nachträglich dem löblichen Ge- meinderathe zur Vorlage zu bringen. Steyr den 15. September 1881. Bogacki. Zur Beglaubigung Josef Haller. Joh. Redl Fortsetzung: Protokoll aufgenom- men bei der Stadtgemeinde Steyr am 28. September 1881. Gegenwärtig die Gefertigten. Gegenstand ist die Einvernahme des Herrn Baumeisters Anton Plochberger über vorstehenden Bausections-Beschluß. Herr Anton Pochberger erklärt nach genauer Bekanntmachung dieses Be-
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