meinde zur Verfügung zu überlassen. Nach kurzer Berathung wurde mit Rücksicht auf die Dringlichkeit einer baldigen Eröffnung der Passage auf dieser Strasse beschlossen, diese Arbeit dem Herrn Anton Plochberger um den gewünschten Pauschalbetrag gegen dem zu überlassen, daß derselbe volle Garantie für jede Beschädigung am Eigenthume des Herrn Johann Mitter übernimmt und sich ausdrücklich verpflichtet, alle Vorsichtsmaßregeln zu treffen, welche zur Vermeidung eines Unglückes erforderlich sind. Weiters soll derselbe das gewonnene Steinmaterial, welches erübrigen sollte, für die in den Baubedingnissen vom 1. Juni l. Js. sub Post 7 angesetzte Entschädigung nach Abzug des in seinem Offerte vom 11. Juni l. Js. Z. 7610 und dem hierämtlichen diesbezüglichen Decrete vom 18. Juni l. Js. gewährten
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