geheißen habe, daß damit die Kosten entgiltig gedeckt seien und ob nicht auch die anderen Gemeinden zur Deckung des nunmehrigen, demnach noch aushaftenden Restbetrages herangezogen werden könnten. Der Herr Vorsitzende erwiedert: Bei den nunmehrig endgiltig erfolgten diesbezüglichen Verrechnungsabschluß, habe sich in Folge der Commissionsauslagen für die Amtshandlung der Trasenrevision am 5. Februar l. Js. ferners der Auslagen für Drucksorten u. s. w. habe sich noch ein Posten von 597 fl zur Bezahlung ergeben, zu dessen Deckung jedoch nur mehr ein Kassarest von 241 fl 73 xr vorhanden war, daher 355 fl 27 xr noch aufzubringen waren. Zu diesem Behufe wurde sich an die Gemeinden Wels, Hall und Sierning gewendet. Wels schickte auch bereitwilligst einen Beitrag von 150 fl Hall und Sierning jedoch lehnten eine diesbezügliche Beitragsleistung ab, wonach sich also obiger Rest von
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